28 MENSCHEN · MACHER · MÄRKTE
Müssen alle Mitarbeiter
gleich viel Urlaub haben?
Anzahl über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus ist Verhandlungssache.
Berlin. 20, 27, 30 Tage: Müssen
alle Mitarbeiter in einem
Unternehmen gleich viel
Urlaub haben? „Im Regelfall:
Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt
für Arbeitsrecht in
Berlin. Grundsätzlich sei die
Anzahl an Urlaubstagen über
den gesetzlichen Mindesturlaub
hinaus Verhandlungssache
des Einzelnen.
„Kommt ein Bewerber zum
Beispiel aus einem Unternehmen
mit 30 Urlaubstagen
und fordert das ein, kann ihm
der neue Arbeitgeber das gewähren“,
sagt Meyer. Auch
wenn im Betrieb eigentlich 25
Urlaubstage üblich sind. Gerade
gefragte Fachkräfte haben
hier im Einzelfall Verhandlungsspielraum.
Gibt es im Unternehmen
einen Betriebsrat, werde der
aber im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts
zu
Urlaubsfragen versuchen, Ungleichheiten
zu glätten.
Anders sieht es in Unternehmen
aus, für die Tarifverträge
gelten. „Tarifverträge sehen
in der Regel einheitlich
Nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens müssen gleich viel Urlaub haben.
für alle Arbeitnehmergruppen
gleich lange Urlaubszeiten
vor. Eine Urlaubsdauer,
die sich nach Vergütungsgruppe
unterscheidet, gibt es
in der Regel nicht“, sagt Peter
Meyer.
In manchen Unternehmen
sei festgelegt, dass mit längerer
Betriebszugehörigkeit ein
Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
längerer Urlaubsanspruch
entstehe. „Das ist aber kritisch
zu sehen, sofern diese Regelungen
als altersdiskriminierend
ausgelegt werden können“,
so der Fachanwalt, der
in der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) tätig ist.
Vor allem könne dies der
Fall sein, wenn der Urlaubsanspruch
etwa im Abstand von
jeweils zwei bis drei Jahren Betriebszugehörigkeit
ansteigt.
Daher seien solche Regelungen,
die bis etwa vor zehn Jahren
noch sehr verbreitet gewesen
seien, auch in Tarifverträgen,
heute nur noch vereinzelt
zu finden. (tmn)
Schülerpraktikum
So wird's ein Erfolg für beide Seiten
Berlin. Ein Praktikum während
der Schulzeit kann für
Jugendliche ausschlaggebend
für ihre spätere Berufs- oder
Ausbildungswahl sein. Für
Arbeitgeber ist es daher wichtig,
dass Praktikanten ihre
Zeit im Betrieb in guter Erinnerung
behalten.
Ausbildungsexpertin Elisabeth
Bartke rät in der Zeitschrift
„Position“ (Ausgabe
4/2019) des Deutschen Industrie
und Handelskammertags
zum Beispiel, dem Praktikanten
am ersten Tag das gesamte
Unternehmen zu zeigen.
Nach einer solchen Führung,
weiß nicht nur der
Praktikant Bescheid, wo er
zum Beispiel die Werkstätten
oder Toiletten findet – auch
die Mitarbeiter im Betrieb
können das neue Gesicht zuordnen.
Daneben empfiehlt es sich,
Praktikanten ein Projekt zu
geben, das sie im Laufe ihrer
Zeit im Betrieb abschließen
können. Sie können zum Beispiel
ein Werkstück erstellen,
das sie als Erinnerung an ihre
Zeit im Unternehmen mit
nach Hause nehmen können.
Wenn möglich, sollten
Praktikanten in Betrieben zusammen
mit den Auszubildenden
arbeiten. So können
sie die Arbeit aus der Sicht
eines in etwa gleichaltrigen
Mitarbeiters kennenlernen.
(tmn)
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