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Mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen
Sparkasse Minden-Lübbecke: Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 seit Kurzem in Kraft
Minden. Seit Mitte September
sind zum Schutz der Verbraucher
neue Sicherheitsbestimmungen
fürs Onlinebanking
gesetzlich eingeführt worden.
Was steckt hinter der sogenannten
Zahlungsdiensterichtlinie
PSD2 (Payment Service
Directive 2), die von den
Sparkassen und Banken europaweit
umgesetzt werden
muss?
Neu ist beispielsweise, dass
Überweisungen bis 30 Euro
generell ohne den Einsatz
einer TAN (Transaktionsnummer)
nach der Anmeldung im
Onlinebanking erfolgen können.
So lässt sich bei kleinen
Zahlungen Zeit einsparen.
Auch Überweisungen an sich
selbst (im gleichen Institut)
sind generell TAN-frei mit
ähnlichen Vorteilen: Zeitersparnis,
einfache Handhabung.
Wer regelmäßig Überweisungen
an gleiche vertrauenswürdige
Empfänger sendet,
kann diese Empfänger in
einer besonderen Liste
(„Whitelist“) erfassen und die
Überweisungen dann ohne
TAN-Bestätigung online tätigen.
So werden auch diese
Überweisungen deutlich einfacher.
Sollte der Online-Kunde
Onlinebanking ist praktisch, spart Zeit und Wege. Seit Mitte September gelten neue Sicherheitsbestimmungen.
eine Änderung an seiner
Liste vornehmen, muss er
eine solche jedoch zur Sicherheit
auch wieder mittels TAN
bestätigen.
„Manchen Online-Kunden
wird es überraschen, dass regelmäßig
mit Ablauf eines
Vierteljahres schon das Einloggen
in das Onlinebanking
mittels einer TAN bestätigt
werden muss. Dieses wird für
das laufende Quartal erstmals
nach Einführung der Zahlungsdiensterichtlinie
ab
13.12.2019 erfolgen, um dem
Kunden eine höhere Sicherheit
beim Onlinebanking zu
geben. Auch wer nur in einem
größeren zeitlichen Abstand,
mehr als 90 Tage, Umsatzabfragen
tätigt, wird neuerdings
zum Schutz seiner Daten
nach Bestätigung einer TAN
gefragt“, teilt die Sparkasse
Minden-Lübbecke mit.
Gesetzlich vorgesehen ist
mit Einführung der PSD2,
dass auch Drittanbieter, also
nicht nur das eigene Institut,
auf die persönlichen Daten
eines Kontoinhabers zugreifen
dürfen. Allerdings muss
der Wunsch einer solchen
Datennutzung dem Kunden
angezeigt werden, damit der
Kunde informiert ist, wer auf
seine Kundendaten zugreifen
möchte; Drittanbieter sind
zudem zum Datenschutz verpflichtet.
Die Berechtigungen,
ob der Kunde damit einverstanden
ist oder nicht, können
bequem auf der Homepage
verwaltet werden.
Alle Online-Zahlungen
durchlaufen im Hintergrund
Fotos: pr
eine erweiterte Prüfung. „Dies
macht den Zahlungsverkehr
noch sicherer“, betont die
Sparkasse Minden-Lübbecke.
Hieraus könnten sich im Einzelfall
Nachfragen seitens des
Konto führenden Instituts
beim Kunden ergeben.
Auch beim Einsatz einer
Kreditkarte als Zahlungsmittel
hat sich eine Änderung ergeben,
denn bei Einkäufen im
Internet sind Bezahlvorgänge
mit der Kreditkarte in der Regel
mit einer sogenannten 2-
Faktor-Autorisierung abgesichert
(S-ID-Check). Dabei
muss die Zahlung noch einmal
zusätzlich vom Kunden
bestätigt werden. Dieses Verfahren
soll den Kunden zusätzlich
vor Missbrauch der
Karte schützen.
Im Wesentlichen dienen die
Neuerungen der Sicherheit im
Zahlungsverkehr, werden aber
auch da, wo es sinnvoll ist, zu
Zeitersparnis und Vereinfachung
führen. Die Kundenberaterinnen
und -berater der
Sparkasse sind auf Fragen
zum Thema PSD2 entsprechend
fachlich gut vorbereitet
und helfen gerne persönlich
oder per zentraler Hotline
unter der Rufnummer 0571 –
8060 weiter. (pr/hmf)
Neu ist beispielsweise, dass Überweisungen bis 30 Euro generell
ohne TAN nach der Anmeldung im Onlinebanking erfolgen können.