70 MENSCHEN · MACHER · MÄRKTE
DSGVO – Wann empfindliche
Strafen drohen können
Drucker nicht gesichert, Aktenvernichter entspricht nicht der Norm?
Die Experten des Bruns Bürocentrums helfen gern und kompetent weiter.
Minden. Die Datenschutz-
Grundverordnung – kurz
DSGVO – ist eine Verordnung
der Europäischen Union. Mit
ihr sollen, so liest man zum
Beispiel bei Wikipedia, die
„Regeln zur Verarbeitung personenbezogener
Daten durch
die meisten Datenverarbeiter,
sowohl private wie öffentliche,
EU-weit vereinheitlicht
werden“. Einerseits soll der
Schutz personenbezogener
Daten innerhalb der Europäischen
Union sichergestellt,
andererseits der freie Datenverkehr
innerhalb des europäischen
Binnenmarktes gewährleistet
werden. So weit,
so gut.
Um sicherzustellen, dass
ein Unternehmen DSGVOkonform
ist, müssen zahlreiche
Maßnahmen umgesetzt
werden. Aber: Laut einer aktuellen
Erhebung hat erst ein
Viertel der deutschen Unternehmen
diese neue Verordnung
vollständig umgesetzt.
Die organisatorische Umsetzung
ist das eine Aktionsfeld.
Die technische das andere.
Und hier kommen die Experten
des Bruns Bürocentrums
ins Spiel.
„Beispielsweise Drucker
können an recht empfindlichen
Stellen in einem Unternehmen
stehen“, berichtet
Carsten Härtwig aus dem
Team Vertrieb Bürotechnik
des Bruns Bürocentrums. Wer
es darauf anlege, könne über
sie in das Netzwerk des entsprechenden
Unternehmens
eindringen oder aus dem Drucker
selbst sensible Daten auslesen,
die diese Geräte speichern.
Anders gesagt: „Jeder,
der ein altes Gerät betreibt,
kann schon die Mindestanforderungen
der DSGVO gar
nicht erfüllen“, gibt Carsten
Härtwig zu bedenken. „Wir
helfen unseren Kunden dabei,
die geforderten Standards zu
erfüllen“, setzt er hinzu.
Doch nicht nur Drucker
können im Büro heikel werden.
Gleiches gilt auch für die
Aktenvernichtung. „Wo auch
immer personenbezogene
Daten drauf sind, Namen,
Adressen, Telefonnummern,
ob Haftnotizzettel oder mehrseitiger
Ausdruck, das beschriebene
oder bedruckte
Papier gehört nicht einfach
zerknüllt oder zerrissen ins
Altpapier“, hebt Dennis Franke,
Leiter Innendienst des
Bruns Bürocentrums, hervor.
Um der DSGVO zu genügen,
müssen auch solche „analogen
Datenträger“ korrekt vernichtet
werden.
„Ein Aktenvernichter mit
35-fachem Streifenschnitt
reicht nicht. Man braucht
einen Aktenvernichter der Sicherheitsstufe
P4, der aus
einem DIN-A4-Bogen an die
390 Teile macht“, betont der
Fachmann. Nur so dürften die
Papierschnipsel dem normalen
Papiermüll beigegeben
werden. Sonst müsse das
Unternehmen das Altpapier
als „Datenmüll einer speziellen
Entsorgung“ zuführen.
Und das sei auf Dauer deutlich
teurer. „Wer das nicht beachtet
und meint, die Richtlinie
ignorieren zu können, riskiert
empfindliche Geldstrafen“,
gibt Dennis Franke zu
bedenken. (hmf)
Im Bruns Bürocentrum gibt es alles für Büro und Schule. Geschäfts
sowie Privatkunden sind stets willkommen.
Foto: Harald Fichtner
Die Urkunde besagt es: Das
Bruns Bürocentrum hat ein Herz
für Familien.
Familienfreundliches Unternehmen
Das Bruns Bürocentrum ist
nicht nur der Ansprechpartner
in Minden und Umgebung,
wenn es um Büromaterial,
Büromöbel, Bürosysteme
und qualifizierte Fachberatung
geht. Das Bruns
Bürocentrum ist auch ein
ausgezeichnet familienfreundlicher
Arbeitgeber.
Die Ehrung erhielt das
Unternehmen Mitte Juli von
Landrat Dr. Ralf Niermann
und Eva Leschinski, Leiterin
des Kompetenzzentrums
Frau und Beruf OWL. Burkhard
Schulze, Geschäftsführer
des Bürocentrums, freut
sich mit seinem Team über
diesen Preis. „Jungen Eltern
oder auch pflegenden Angehörigen
bieten wir bei
Machbarkeit an, ihre Arbeit
von zu Hause aus zu erledigen.
Wichtig ist uns nicht,
wann jemand im Homeoffice
sitzt, sondern dass die gestellten
Aufgaben in einem
bestimmten Zeitrahmen erledigt
werden. Wir setzen
auf flexible Vertrauensarbeitszeiten.
Wer etwa mit
den Kindern oder gegebenenfalls
mit Vater oder Mutter
zum Arzt muss, kann das
nach Absprache tun. Mit
diesem Vorgehen haben wir
sehr gute Erfahrungen gemacht.
Unsere Beschäftigten
können nach persönlichem
Bedarf auch ihre Wochenarbeitszeit
reduzieren und
später nachholen, um ihren
familiären Verpflichtungen
nachkommen zu können,
das ist für uns selbstverständlich.
Wir kommen
unseren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, so gut es
geht, entgegen“, sagt Burkhard
Schulze. Nachteile für
laufende Projekte sollten
hierbei natürlich nicht entstehen.
Alte Geräte können
Gefahr darstellen.