DIE WIRTSCHAFT IN DER REGION 41
Der Mensch im Fokus
Für den Hiller Pflegedienst steht das Wohlbefinden der Patienten an erster Stelle.
Hille. Besonders im Dienstleistungssektor
Pflege spielen
die Gesundheit und das
Wohlergehen eine zentrale
Rolle. Gesund sein und wohlfühlen
sollen sich jedoch
nicht nur die Patienten. Ebenso
wichtig ist die Zufriedenheit
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
die sich jeden
Tag aufs Neue auf die verschiedenen
Bedürfnisse der
zu pflegenden Personen einstellen
müssen.
Wie wichtig gesunde und
zufriedene Mitarbeiter sind,
hat der Hiller Pflegedienst, zu
dem sowohl die Hiller Pflegedienst
Hohlfeld GmbH sowie
auch die Tagespflege Am Rathaus
GmbH gehören, längst
erkannt. Die beiden Hartumer
Betriebe haben es sich zur
Aufgabe gemacht, nicht nur
das Wohlergehen ihrer Patienten
im Auge zu behalten, sondern
das ihrer Angestellten
gleich mit.
Unter dieser Prämisse veranstalten
die Geschäftsführer
Annegret und Jörg Hohlfeld
verschiedene Aktionstage für
ihre Beschäftigten und unterstützen
sie bei Fortbildungen.
„Erst kürzlich haben drei
unserer Mitarbeiterinnen erfolgreich
ihre Fortbildungen
zur Wundmanagerin und zur
Pflegeberaterin abgeschlossen.
Wir freuen uns immer,
wenn wir sehen, mit wie viel
Engagement die Pflegekräfte
ihren Beruf ausüben. Da
unterstützen wir natürlich,
wo wir können, auch durch
interne Fortbildungen und
Seminare“, erklärt der Geschäftsführer,
Jörg Hohlfeld.
Doch nicht nur Weiterbildung
spielt bei dem Pflegebetrieb
eine Rolle. Auch die Vereinbarkeit
von Familie und
Beruf ist für den Hiller Pflegedienst
ein wichtiges Thema.
„Bei uns im Unternehmen
spielen traditionelle Werte
eine wesentliche Rolle. Wir
versuchen bei den Arbeitszeiten
und der Erstellung des
Dienstplans auch auf die private
Situation der Mitarbeiter
Rücksicht zu nehmen, wie
zum Beispiel bei Müttern, die
vor Dienstbeginn ihre Kinder
in den Kindergarten oder die
Schule bringen müssen“, berichtet
Annegret Hohlfeld.
Weitere Informationen zum
Hiller Pflegedienst und der Tagespflege
Am Rathaus bekommen
Interessierte unter
www.hiller-pflegedienst.de. (lb)
Silvia Kellenberg (v. l. n. r.) und Claudia Kurz absolvierten erfolgreich
ihre Weiterbildungen als Wundmanagerinnen, Andrea van
der Mond bildete sich als Pflegeberaterin weiter. Foto: pr
Berufliche
Ausgaben: Gewerkschaftsbeitrag
von
der Steuer absetzen
Neustadt/Weinstraße.
Steuerzahler können berufliche
Ausgaben als Werbungskosten
absetzen. Dazu
zählen auch Gewerkschaftsbeiträge,
wie die
Vereinigte Lohnsteuerhilfe
(VLH) erklärt. Denn Gewerkschaften
zählen zu
den Berufsverbänden, die
die speziellen beruflichen,
gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Interessen
ihrer Mitglieder vertreten.
Andere Beispiele sind Berufsgenossenschaften
und
Arbeitgebervereinigungen.
Die Beitragszahlungen
können bei der Steuererklärung
in Anlage N angegeben
werden, so die
VLH. Mitglieder bitten
demnach am besten den
Berufsverband um einen
Nachweis ihrer jährlichen
Beitragszahlungen und
heben diesen Beleg auf.
(tmn)