10 MENSCHEN · MACHER · MÄRKTE
Muss ich im Homeoffice feste
Arbeitszeiten einhalten?
Fragen aus dem Arbeitsrecht
Gütersloh (tmn). Mit der
Arbeit im Homeoffice verbinden
Arbeitnehmer häufig
mehr Flexibilität. Mal einen
Arzttermin dazwischenschieben
oder nachmittags zum
Kita-Fest der Kinder – und
abends wieder E-Mails beantworten.
Oder müssen Arbeitnehmer
im Homeoffice festgeschriebene
Arbeitszeiten
einhalten?
„Homeoffice ist keine Entgrenzung
von Regeln, die
für das Arbeitsleben gesetzlich
festgeschrieben sind“,
erklärt dazu Johannes
Schipp, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Gütersloh.
Die Arbeitszeiten willkürlich
zu wählen und etwa bis
spätnachts zu arbeiten, um
morgens um 7:00 Uhr wieder
anzufangen, sei dementsprechend
„nicht gesetzeskonform“.
Das Weisungsrecht
des Arbeitgebers gelte
auch für das Homeoffice.
Dass ein Homeoffice keine
arbeitszeitlichen Freiräume
schaffe, diene auch dem
Schutz der Arbeitnehmer.
Keine Sonntagsarbeit
im Homeoffice
Daher gilt: „Es gibt Ruhezeiten
und es gibt Arbeitszeitvorgaben,
die im Gesetz festgeschrieben
sind“, sagt
Schipp. Der Arbeitgeber könne
zwar für das Homeoffice
gewisse Freiräume schaffen,
die Vorgaben aus dem
Arbeitszeitgesetz müssen dabei
aber stets eingehalten
werden. Dazu zählt mitunter
auch das Sonntagsarbeitsverbot.
Neben dem Arbeitszeitgesetz
gelten zudem die üblichen
betrieblichen Arbeitszeiten
für das Homeoffice. „Und
auch wenn das in der Realität
längst nicht immer so gehandhabt
wird, müsste der
Arbeitgeber die Einhaltung
von Arbeitszeiten eigentlich
stichprobenartig prüfen“, erläutert
Schipp.
Betriebsrat darf mitbestimmen
Zum Teil regeln Unternehmen
das auch technisch.
Dann haben Beschäftigte, die
von zu Hause aus arbeiten,
zu einer bestimmten Uhrzeit
zum Beispiel keinen Zugriff
mehr auf Postfach oder Server.
Bei Unternehmen mit Betriebsräten
hat dieser zudem
bei der Lage der Arbeitszeit
ein Mitbestimmungsrecht –
etwa wenn es um Gleitzeit,
Kernarbeitszeiten oder flexible
Arbeitszeitgestaltung geht.
„Diese Regelungen gelten
dann auch für die Arbeit im
Homeoffice“, ergänzt der
Fachanwalt.
Johannes Schipp ist Vorsitzender
des Geschäftsführenden
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein.
Die gesetzlichen Ruhe- und Arbeitszeitregelungen gelten auch für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn