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johann-03-2017-gesamt

AUSGABE 3/2017 17 Das sagt das Gesetz erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6). Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gen“, „abprallen“; die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und sie als Anlass für Entwicklungen zu nutzen). Zudem verfügen sie über langjährige Erfahrung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Für die Unternehmensgruppe J.C.C. Bruns entwickelte BaliOGO eine auf die Anforderungen der Unternehmensgruppe zugeschnittene Mitarbeiterbefragung. Doch was versteht man eigentlich unter einer psychischen Gefährdungssituation am Arbeitsplatz? Fällt schon die laute Baustelle vor dem Bürofenster in diese Kategorie oder sind es eher unregelmäßige Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Schichtdienste? „Welche Arbeitssituation als psychische Belastung empfunden wird, ist sehr individuell“, sagt Dr. Thomas Fritz. Beispielsweise können sich sehr monotone Tätigkeiten, häufige Unterbrechungen in den Arbeitsabläufen oder ständig hoher Termindruck auf die Gesundheit auswirken. Die zu erweitern. Wie schon bei „Bruns aktiv“ arbeitet die Geschäftsführung auch bei der Gefährdungsbeurteilung eng mit dem Betriebsrat zusammen, betonen Sven Thomas und Carsten Lohmann. Betriebsratsvorsitzende Claudia Volkmann ergänzt: „Die Fragen haben wir gemeinsam abgestimmt.“ Die Mitarbeiterbefragung sei selbstverständlich anonym, unterstreichen Sven Thomas und Carsten Lohmann. Lediglich die Abteilungszugehörigkeit werde abgefragt. „Die ausgefüllten Fragebögen bleiben nicht im Haus, sondern gehen direkt an BaliOGO zur Auswertung“, unterstreicht Claudia Volkmann. Geschäftsführung und Betriebsrat würden lediglich über die Ergebnisse unterrichtet. Welche das sein werden - darauf sind sowohl Sven Thomas und Carsten Lohmann als auch Claudia Volkmann gespannt. Wenngleich die Befragung freiwillig ist, empfehlen sie die Teilnahme. „Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist uns wichtig“, betonen sie, „und die psychische Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit zu erhalten.“ Betonung liege allerdings auf „können“. „Denn was den einen Mitarbeiter belastet, ringt dem anderen möglicherweise nur ein Schulterzucken ab“, so Dr. Fritz. „Deshalb stehen bei einer Gefährdungsbeurteilung die Bedingungen an den einzelnen Arbeitsplätzen auf dem Prüfstand, nicht die psychische Belastung des jeweiligen Mitarbeiters.“ „Wir haben die Digitalisierung innerhalb unseres Hauses und die damit verbundenen Veränderungsprozesse zum Anlass genommen, eventuell vorhandene psychische Gefährdungssituationen aufzuspüren“, erläutern die Geschäftsführer Sven Thomas und Carsten Lohmann ihr Engagement. Die Digitalisierung verändere Produkte, Kundenbeziehungen, aber auch Arbeitsplätze und Abläufe. „Mit diesen Veränderungen geht jeder Mitarbeiter anders um“, sagt Lohmann. Zudem sei die Gefährdungsbeurteilung ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements „Bruns aktiv“. Seit 2016 bietet es allen Beschäftigten ein vielfältiges Programm mit Kursen und Veranstaltungen rund um Gesundheit und Wohlbefinden, aber auch Angebote, um – nicht nur im Hinblick auf die Arbeit – den eigenen Horizont Professioneller Partner unterstützt bei Befragung Anonymität garantiert: Fragebögen gehen an BaliOGO Foto: © foto_tech/stock.adobe.com


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