Rekord bei Beschwerden gegen die Presse

Ein Jesus-Titelbild des Satiremagazins “Titanic” und Fotos über die Loveparade-Tragödie in Duisburg haben der Presse einen Beschwerde-Rekord beschert. Insgesamt 1.661 Menschen hätten im vergangenen Jahr beim Deutschen Presserat ihrem Ärger über Veröffentlichungen von Zeitungen und Zeitschriften Luft gemacht, teilte die Selbstkontrolle der Printmedien am Montag in Berlin mit – so viele wie noch nie. Allein 240 Beschwerden richteten sich gegen die Darstellung der Opfer der Loveparade-Massenpanik. Der Presserat sprach in einigen Fällen Missbilligungen und Rügen aus, in anderen Fällen wurde die Kritik als unbegründet zurückgewiesen.

Das “Titanic”-Titelbild, das einen katholischen Geistlichen in Schritthöhe vor einem Kreuz mit Jesus Christus zeigt, betrachteten rund 200 Einsender als Verletzung religiöser Gefühle. Der Presserat entschied, dass das Bild durch Pressefreiheit gedeckt sei.

Die MT-Seite 26 vom 30. Juli. Der Presserat hält die Veröffentlichung einer solchen Collage von Opfer-Fotos für ethisch nicht gerechtfertigt.

Für dieses Jahr rechnet der Presserat mit etwa 1200 Beschwerden. Dabei sei kein Schwerpunkt zu erkennen. Gegen die Darstellung in Bildergalerien der einzelnen Opfer des Massenmords von Oslo seien bisher 16 Beschwerden eingegangen.

Opfer von Gewalt und Katastrophen hätten ein besonderes Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit, auch die Hinterbliebenen müssten vor solchen Darstellungen geschützt werden. Mit dem Argument aus Redaktionen, mit Fotos einzelner Opfer könne das Ausmaß einer Tragödie emotional besser dargestellt werden, habe sich der Presserat lange befasst, sagte deren Sprecher Bernd Hilder, Chefredakteur der “Leipziger Volkszeitung”. Letztendlich habe man sich aber gegen eine Lockerung des Opferschutzes entschieden. (siehe Blogeintrag Presserat kritisiert Veröffentlichung von Opfer-Fotos nach Utoya-Attentat)

Diskutiert hat der Presserat die Namensnennung von Richtern bei umstrittenen Entscheidungen oder Urteilen. Zwar sei gegen die Namensnennung eines Richters prinzipiell nichts einzuwenden. Der Richter dürfe aber dabei in der Darstellung nicht als Privatperson an den Pranger gestellt werden.

Von den 1661 Beschwerden, die 2010 eingingen, bewertete der Presserat knapp 350 als unbegründet. In 34 Fällen wurden öffentliche Rügen ausgesprochen, die von den betroffenen Blättern auch veröffentlicht werden müssen. Außerdem gab es auch andere Formen von Sanktionen wie nicht-öffentliche Rügen und Missbilligungen.

www.presserat.info

Quelle: DPA

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