Darf man beim Straßenkarneval für die Zeitung fotografiert werden?

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Aus dem Alltag eines Chefredakteurs:

“Gesendet: Montag, 16. Februar 2015 21:04
An: BrunsDirekt
Betreff: Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf ihrer Homepage wurde eine Bildergalerie zu heutigen Karneval in Ovenstedt veröffentlicht. Das Bild xx verstößt dabei gegen das Persönlichkeitsrecht und ich möchte Sie hiermit auffordern, dies bis am 17.2.2015 um 12 Uhr zu entfernen, sonst sehe ich mich gezwungen weitere juristische Schritte in die Wege zu leiten! Ich bin auf dem Bild eindeutig zu identifizieren und wurde nicht gefragt, ob dieses Bild veröffentlicht werden darf!

Mit freundlichen Grüßen.(Keine Unterschrift, nur Mailabsender im Header)”

Da frage ich mich doch: Wer beim Straßenkarneval lieber anonym bleiben will, der muss sich doch nur entsprechend verkleiden, oder? Phantasievolle Beispiele gibt’s in dieser schönen Bildergalerie genug.

Abgesehen davon befindet sich der User auf dem juristischen Holzweg. Wer an öffentlichkeitswirksamen Großveranstaltungen mit erwartbarem bzw. von den Veranstaltern sogar erbetenem/erhofften Medieninteresse teilnimmt, muss durchaus in Kauf nehmen, als sogenanntes Beiwerk auf Fotos mit abgelichtet zu werden, wenn er dabei nicht erkennbar im Vordergrund steht.

Wir werden das Bild trotzdem rausnehmen, weil wir keine Lust haben, für diesen speziellen Fall wertvolle Arbeitszeit, teuren juristischen Beistand und ellenlange gerichtliche Verwicklungen (ich schreibe aus Erfahrung) zu investieren. Das sparen wir uns lieber für Fälle von grundsätzlicherer Bedeutung. Den Schaden haben die nun vermutlich gegen ihren Willen mitentfernten Jecken, die wohl gern weiter Bestandteil der fotografischen Erinnerungen an einen weiteren gelungenen Ovenstädter Straßenkarneval gewesen wären.

Von Christoph Pepper, Chefredakteur

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