DIE PROFIS HANDWERKERKOSTEN
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Fallen im Eigen- oder Mietheim Handwerksarbeiten
an, die ein Fachmann übernimmt, sind diese in vielen
Fällen steuerlich absetzbar. Ähnlich wie bei den
haushaltsnahen Dienstleistungen gilt: 20 Prozent der
Lohnkosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Steuerersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro
jährlich begrenzt. Diese Ermäßigung wird auch als
„Handwerkerbonus“ bezeichnet. Die Voraussetzungen:
Es darf sich nicht um Arbeiten an einem
Neubau handeln. Diese werden steuerlich
nicht gefördert.
Der Auftraggeber muss selbst in der Wohnung
oder in dem Haus wohnen. Dabei ist es
egal, ob er Mieter oder Eigentümer ist. Der
Fiskus zählt dazu auch Immobilien, die den
eigenen Kindern überlassen werden, ohne
dass diese Miete zahlen müssen.
Die Maßnahme darf nicht öffentlich gefördert
werden. Für verschiedene Arbeiten am Haus
gibt es Fördermaßnahmen, zum Beispiel von
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Doch der Steuerbonus und die KfW-Förderung
sind nicht miteinander kombinierbar.
Gefördert werden nur die Arbeitskosten, die
Ausgaben für das benötigte Material sind
nicht steuerlich absetzbar. Daher sollten die
beauftragten Handwerker diese Kosten auf
der Rechnung stets getrennt aufführen.
Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht
an, daher die Rechnung lieber überweisen.
Auch Umzugsdienstleistungen und Pflanzarbeiten
sind im Einzelfall absetzbar. So
gelten Hecke- schneiden oder Rasenmähen
beispielsweise als haushaltsnahe Dienstleitung.
Aber Pflanzarbeiten und umfangreiche
Arbeiten zur Gartengestaltung zählen als
Handwerkerleistungen.
Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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