DIE PROFIS BAULÄRM
Lärm oder Baulärm?
Bauen, Sanieren oder Renovieren – viele
Handwerksarbeiten bringen Krach mit sich.
Dieses notwendige Übel betrifft oftmals
nicht nur Handwerker und Auftraggeber,
auch die Nachbarn können ein lautstarkes
Lied über die Begleiterscheinungen von
Hämmern, Bohrern oder Stemmeisen singen.
Unklarheit herrscht dabei oft darüber, wie
lange überhaupt so lautstark gewerkelt
werden darf.
Unterschieden wird zwischen Baulärm, der durch
Handwerker verursacht wird, und Lärm, den
das Heimwerken mit sich bringt. Heimwerker in
Mietshäusern beispielsweise, müssen durchaus
das Regelwerk ihrer Hausordnung im Blick behalten.
Dazu gehört unter anderem das Einhalten
der Mittagsruhe zu einer bestimmten Uhrzeit.
Dagegen müssen Nachbarn den Lärm von
Bauarbeiten, die durch eine Firma durchgeführt
werden, werktags durchgehend von 7 bis 22 Uhr
hinnehmen. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser
wie innerhalb von Mehrparteienhäusern.
Nicht vergessen: Auch Samstage gehören zu
den Werktagen. Stören Presslufthammer oder
Kreissäge dagegen die Sonntagsruhe oder die
Nachtruhe nach 22 Uhr im Allgemeinen, kann
das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden.
Ein kleiner Tipp: Wer die Nachbarn
nicht völlig gegen sich aufbringen
möchte, sollte überlegen, so lange Arbeitszeiten
auf der Baustelle nicht zur
Gewohnheit werden zu lassen. Tage,
an denen bereits im Vorfeld klar ist,
dass sie lärmintensiv werden, können
angekündigt werden. So kann sich der
Nachbar darauf einstellen und der liebe
Frieden bleibt hoffentlich gewahrt.
Quelle: dapd
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