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DIE PROFIS QUALIFIKATIONSNACHWEISE
Von Meisterhand: Qualifikationsnachweise im Handwerk
Zurzeit gibt es 93 Handwerksberufe, die sich
laut der Handwerksordnung in zulassungspflichtige
und zulassungsfreie Handwerke
unterteilen.
Die Handwerksordnung bildet eine einheitliche
gesetzliche Grundlage für das Handwerk. In ihr
wurde festgelegt, dass 41 Handwerke im „gefahrengeneigten
Bereichen“ angesiedelt sind. Wer
einen Handwerksbetrieb innerhalb eines solchen
Bereiches selbstständig führen möchte, muss
einen Meisterbrief in der Tasche haben. Dieser
wird auch gerne als „Großer Befähigungsnachweis“
bezeichnet. Zu ihnen gehören beispielsweise
Dachdecker, Elektrotechniker oder Tischler.
Für die übrigen 52 zulassungsfreien Handwerksberufe
ist dagegen kein besonderer
Qualifikationsnachweis nötig. Zu ihnen zählen
unter anderem Behälter- und Apparatebauer,
Raumausstatter oder Textilreiniger. Gleiches
gilt für die handwerksähnlichen Gewerbe, von
denen es noch einmal 54 gibt.
Der Meisterbrief kann natürlich dennoch auf
freiwilliger Basis erworben werden. Er ist das
zentrale Gütesiegel und steht in dem Ruf, der
Garant für Qualität und fachliche Kompetenz zu
sein. Er schafft eine Vertrauensbasis zwischen
Betrieb und Kunde.
Eine Liste der jeweiligen Handwerksberufe und
ihrer Zuordnung findet sich auf der Homepage
des Zentralverbandes des deutschen Handwerks:
www.zdh.de