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DIE PROFIS SCHÄDEN DURCH HANDWERKER
Schäden und Verdienstausfälle
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Das
bedeutet, so professionell Handwerker ihre
Arbeit in der Regel auch erledigen, zu Unstimmigkeiten
zwischen Auftraggeber und Profi
kann es trotzdem kommen. In einem solchen
Fall ist die wichtigste Regel: Ruhe bewahren!
Mit Fairness und Vernunft fährt es sich am
besten und oftmals lässt sich aufkommender
Ärger bereits mit einem direkten Gespräch
beseitigen. Das ist auch im Sinne des Handwerkers.
Funktioniert das nicht, bleiben folgende
Möglichkeiten:
Zeitmanagement: Zeitabsprachen
sollten von beiden Seiten eingehalten
werden. Für Handwerksbetriebe ist es
dennoch manchmal unvermeidlich, eine
Zeitspanne statt eines Zeitpunktes für
ihr Eintreffen anzugeben. Wird dieser
Zeitrahmen nicht eingehalten, hat der
Auftraggeber nur dann einen Anspruch
auf Schadensersatz, wenn es zu einem
Verdienstausfall kommt. Das ist etwa
bei einem Selbstständigen der Fall, der
in der vertanen Zeit keine Einnahmen
erzielen kann. Umgekehrt gilt: Trifft der
Handwerker pünktlich ein, steht aber vor
verschlossenen Türen und muss unverrichteter
Dinge wieder fahren, kann er
die Anfahrtskosten in Rechnung stellen.
Im Schadensfall: Wenn etwas zu
Bruch geht, Wände oder Fußböden
in Mitleidenschaft gezogen werden,
sollte man sich den Schaden zunächst
im Gespräch bestätigen lassen, da der
Kunde nachweisen muss, dass dieser
tatsächlich von den Handwerkern
verursacht wurde.
Außerdem ist es wie bei Versicherungsschäden
empfehlenswert, Schäden mit
Fotos zu dokumentieren.
Quelle:
!
! djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln