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DIE PROFIS DIE ABNAHME
Wenn alles fertig ist
Das neue Badezimmer glänzt, die frisch renovierte
Küche wartet auf ihren ersten Einsatz
oder das eben verlegte Parkett auf seine erste
Begehung – alles ist fertig. Und wenn alles gut
gelaufen ist, sind jetzt sowohl der Auftraggeber
als auch der Handwerker zufrieden mit der
getanen Arbeit. Um hier auf Nummer sicher zu
gehen, empfiehlt sich am Ende des Auftrages
immer die sogenannte Abnahme.
Mit ihr erklärt der Kunde, dass das beauftragte
Unternehmen den Auftrag korrekt ausgeführt hat.
Will er später dennoch Fehler reklamieren,
hat er schlechte Karten, wenn bei
der Abnahme bekannte Mängel nicht
gerügt wurden. Deshalb ist es empfehlenswert,
sich mit einer Arbeit erst
dann einverstanden zu erklären, wenn
man sie zuvor in Ruhe in Augenschein
nehmen konnte.
Hat der Kunde an der Auftragsarbeit
etwas auszusetzen, kann er einen Teil
des fälligen Rechnungsbetrags bis zur
Beseitigung der Mängel festhalten.
Zur Sicherheit darf er mindestens das
Doppelte dessen, was deren Behebung
voraussichtlich kosten wird, zurückbehalten.
Offenbart sich ein Pfusch erst nach
der Abnahme, müssen Handwerker
den Mangel kostenlos innerhalb einer
angemessenen Zeit beseitigen.
Gelingt diese Nachbesserung nicht
oder halten Firmen eine gesetzte
Frist nicht ein, können Kunden selbst
Hand anlegen oder eine andere Firma
mit den notwendigen Korrekturen
beauftragen. Diese Kosten gehen dann
zulasten des ursprünglichen Vertragspartners.
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! Quelle: pr/Verbraucherzentrale