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DIE PROFIS VERSICHERUNGSSCHÄDEN
Bei Versicherungsschäden richtig handeln
Sturm und Regen fordern ihren Tribut. Vielleicht
nicht immer, aber eindeutig oft genug.
Damit sich zu dem zusätzlichen Aufwand, den
solche Schäden mit sich bringen, nicht auch
noch zusätzliche Kosten gesellen, sollten Hausund
Wohnungsbesitzer wissen, was es aus
Versicherungssicht zu beachten gilt.
Welche Versicherung greift: Schäden am Hausdach,
den Fenstern oder dem Keller sind ein Fall
für die Wohngebäudeversicherung, Schäden am
Hausrat dagegen für die Hausratversicherung.
Schäden durch Überschwemmung und Rückstau
sind nur dann versichert, wenn eine Absicherung
für Elementarschäden vereinbart ist.
Überschwemmung: Solche Schäden entstehen,
wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder
ein Grundstück durch starken Regen unter
Wasser gesetzt wird. Die Kanalisation kann die
Regenmenge nicht mehr aufnehmen. Sie sucht
sich einen Ausweg und findet ihn im Keller der
Häuser oder gelangt durch sanitäre Einrichtungen
in die Wohnung.
Was zu tun bleibt: Wurden Ziegel vom Dach
geweht, natürlich erst mal abdichten. Ist der
Keller voll Wasser gelaufen, ruhig schon mit dem
Ausschöpfen beginnen. Aber auch unbedingt
so früh wie möglich den Versicherer kontaktieren
und klären, ob ein Handwerker beauftragt
werden kann oder die Versicherung jemanden
vorbeischicken will.
Außerdem nicht vergessen: Äußerungen des Versicherers
sollte man sich schriftlich geben lassen.
Zudem sollten Schäden zur späteren Bestandsaufnahme
fotografiert und beschädigte Gegenstände
vorerst nicht weggeworfen werden.
Schickt der Versicherer einen „Regulierer“,
sollten Versicherungsnehmer wissen, dass er
kein unabhängiger Gutachter ist, sondern vom
Versicherer bezahlt wird und somit dessen
Interessen vertritt.
Quelle: pr/Verbraucherzentrale