Die Neuen 11
auf Balkonen, Flachdächern, Laubengängen,
Treppen, in Parkhäusern, auf
Straßen und Brücken.
Unsere neuen Azubis passen
perfekt zu uns, weil sie:
• innerhalb des Büros bereits in den
ersten Tagen Eigeninitiative zeigen,
über Teamgeist verfügen und deutlich
machen, dass sie über den Tellerrand
hinausschauen können.
• in unserer Produktion bereits in den
ersten Tagen technisches Interesse
und handwerkliches Geschick zeigen
und tatkräftige Unterstützung leisten.
Diese Ausbildung erwartet unsere
Neueinsteiger: Als mittelständisches
Unternehmen ist WestWood dazu in der
Lage, den Azubis einen guten Einblick
in sämtliche Abteilungen, die zu einem
funktionierenden Unternehmen gehören,
zu ermöglichen.
Neben den alltäglichen Abläufen lernen
die Azubis auch den Umgang mit vielen
unterschiedlichen Mitarbeitern kennen.
Dies fördert neben der Sozialkompetenz
auch das Selbstwertgefühl als vollwertiger
Bestandteil unseres Teams.
Tätigkeitsgebiete:
Im Büro: die Auszubildenden durchlaufen
alle Abteilungen.
In der Produktion: die Auszubildenden
werden in der Produktion selbst sowie
den vor- und nachgelagerten Abteilungen
der Produktion eingesetzt.
Das zeichnet die Ausbildung bei uns
aus: Bei WestWood können die Azubis
rasch nach Aufnahme der Tätigkeit
in einer Abteilung aktiv am realen
Geschehen teilnehmen und eigenverantwortlich
Aufgaben bearbeiten. Eine
helfende Hand, ein offenes Ohr und
Unterstützung in jeglicher Hinsicht sind
dabei selbstverständlich. Am Ende der
Ausbildungszeit sind unsere Azubis mit
sämtlichen Aufgaben und Prozessen
der Abteilungen vertraut.
Wir bieten unseren Azubis
folgende Perspektiven:
Bei entsprechenden Leistungen und
passender Sozialkompetenz bestehen
mehr als sehr gute Chancen auf Übernahme
bei WestWood.
Das sind unsere Azubis – (v.l.n.r.):
Marten Rößler 1. Ausbildungsjahr Industriekaufmann
Kim Celine Steinke 3. Ausbildungsjahr Industriekauffrau
Enrico D’Auria 2. Ausbildungsjahr Produktionsfachkraft Chemie
Christian Kreis 1. Ausbildungsjahr Produktionsfachkraft Chemie
Samira Ertem 1. Ausbildungsjahr Industriekauffrau
In diesen Berufen bilden wir die Neuen
aus: Industriekauffrau/-mann,
Produktionsfachkraft Chemie
Standort: Lahde (Petershagen)
Mitarbeiter: 80 Mitarbeiter am Standort
in Petershagen Azubis: 5
Über uns: Gegründet im Mai 1999 in
Minden, befindet sich der heutige Sitz
des Unternehmens im ostwestfälischen
Petershagen. In der circa 4.000
Quadratmeter großen Produktionsstätte,
mit einer Kapazität von circa
5.000 Tonnen pro Jahr, produziert
WestWood Systemlösungen aus
PMMA-Harzen.
Der ostwestfälische Hersteller entwickelt
und liefert weltweit qualitativ
hochwertige Produkte und Systeme
aus modernen, dauer-flexiblen PMMAHarzen
für effiziente Bausanierungen
nach Maß und sorgt schnell für dauerhaft
dichte Bauflächen und Bauteile
Schutz- und Arbeitskleidung
Es gibt unterschiedliche – auch rechtliche
– Gründe, warum Dein Ausbildungsbetrieb
Dir Kleidung stellt. Man unterscheidet im
Wesentlichen zwischen Schutzbekleidung
und der normalen Arbeitskleidung für ein
einheitliches Erscheinungsbild.
Im Handwerk, der Industrie oder im medizinischen
Bereich wird Schutzkleidung
eingesetzt, um Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften
einzuhalten. Ist der
Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet,
muss er Dir Schutzkleidung bei bestimmten
Tätigkeiten kostenlos zur Verfügung
stellen. Darüber hinaus muss er Dich einweisen,
wie und wann die Schutzkleidung
einzusetzen ist und muss deren Reinigung
und Instandsetzung übernehmen. Im Gegenzug
bist Du verpflichtet, die Schutzkleidung
zu tragen und bestimmungsgemäß zu
verwenden.
(Quelle: dpa/pr)
Dr. med. Marcus Keienburg und Dr. med. Michael Kühne,
Gesundheitszentrum Kutenhausen, zum Thema Arbeitsunfähigkeit
Jeder kann krank werden. Als Azubi muss man sich in dieser Phase auch mit Formalitäten
wie der Arbeitsunfähigkeit beschäftigen. Der Azubi muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit
und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Bei der Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) greift bei vielen Unternehmen die bekannte Frist
von drei Tagen. Ab dem vierten Krankheitstag ist man in der Nachweispflicht und muss
Arbeitgeber und Krankenkasse einen Krankenschein vorlegen, der in der Regel vom
Hausarzt ausgestellt wird. Aber Achtung: Der Arbeitgeber darf auch ab dem ersten Tag einen
Nachweis einfordern. Abweichende Regelungen müssen im Arbeitsvertrag festgelegt
werden. Bei länger anhaltender Krankheit zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen das
Gehalt weiter, danach folgt für gewöhnlich eine Lohnersatzleistung.
Zu diesen und weiteren Fragen können sich unsere Auszubildenden jederzeit an unser
Ärzteteam und unsere erfahrenen leitenden medizinischen Fachangestellten Frau Anja
Barner und Frau Nikole Mohrhoff wenden.