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MT-Foto: Alex Lehn nungen. Bei nicht ausreichend besetzten Stäben könne die Funktion des Einsatzleiters mit S3 kombiniert werden. Zur entscheidenden Person innerhalb des Stabes wird der sogenannte „Sichter“ vor Ort, der über die Dringlichkeit des einzelnen Einsatzortes informiert. Unterschieden wird zwischen dringen Einsätzen wie Bränden, weniger dringlichen und solchen ohne Priorität „Nach der Einteilung durch den Sichter gehen die Einsätze - abgesehen von dringlichen Einsätzen - weiter an das Einsatztagebuch“, heisst es in einer Erläuterung der Stabsarbeit der Mindener Feuerwehr bei Flächenlagen. Dort sind alle Einsätze dokumentiert. Bei Bedarf erhält die Feuerwehr bei größeren oder speziellen Einsätzen Unterstützung durch verschiedene Einrichtungen. So wurde etwa das Konzert der Toten Hosen im Spätsommer 2013 auf Kanzlers Weide durch eine Delegation der Deutschen Lebensrettungs Gesellschaft unterstützt und damit dem Aspekt des Gewässerschutzes Rechnung getragen. Auch das Technische Hilfswerk oder das Deutsche Rote Kreuz sind im gesetzten Kräfte mit Verpflegung, Betriebsstoffen oder Schaummitteln ist über die Position „S 4“ gewährleistet. Während „S 5“ die Pressearbeit übernimmt, hält S6 unter den Stichworten Information/ Kommunikation die Technik für die reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten bereit. „Um Vorgänge und Informationen für alle Stabsmitglieder transparent zu machen, steht in unserem Stabsraum modernste Medien und Kommunikationstechnik zur Verfügung“, so Kölling. Luftaufnahmen, Einsatzpläne und vieles mehr seien damit jeder Zeit einsehbar. Anders als bei den skizzierten Punkteinsätzen sind in „Flächenlagen“ verschiedene Gefahrenherde in den Griff zu bekommen. „Wasser- und Sturmschäden, Gasaustritte oder Brände können sich über ein Stadtgebiet oder sogar eine ganze Region verteilen“, weiss Lutz Kölling. Das Ziel im Auge, alle Einsätze möglichst schnell, aber nach Prioritäten geordnet, abzuarbeiten, rückt der Begriff des „Ausnahmezustandes“ in den Mittelpunkt. „Entsprechende Situationen bedeuten nichts weniger, als dass nicht alle offenen Einsätze unmittelbar erledigt werden können“, sagt Nordmeyer. Damit sei die sonst verbindliche Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) aufgehoben. „Man spricht in solchen Situationen von „vor die Lage kommen“.“ Die technischen Gegebenheiten hätten ebenfalls nach den konkreten Erfordernissen zu richten. Auch die Gewichtung des Einsatzes stellt sich aus Sicht des Feuerwehrstabes anders dar als bei Punkteinsätzen. Zwar gibt es einen Einsatzleiter, der vom Stabsraum aus für den Gesamteinsatz verantwortlich zeichnet, Fragen außenstehender (Presse, Verwaltung u.a.) beantwortet, Erkunder zu den Gefahrenorten schickt und sich um den Grundschutz kümmert. „Größeres Gewicht bekommt bei Flächenlagen die Position S3, die den Einsatz vor Ort betrifft“, informiert Heino Nordmeyer. Zu deren Aufgaben gehöre die Auswahl der Kräfte für bestimmte Einsatzstellen ebenso wie die Führung von Lagebesprech- Bedarfsfall zur Stelle. Gleiches gilt für die Werkfeuerwehren in der Region. Sie kann beispielsweise die Werkfeuerwehr der BASF bei einem Unfall mit Gefahrenstoffen mit dem Aufbau einer Gaspendelleitung den Einsatz unterstützten. „Selbstverständlich stehen wir alle in Bedarfsfällen kompetent und schnell zur Verfügung“, versichert Heino Nordmeyer. Ein Thema in Sachen Unterstützung der Feuerwehr durch Spezialisten stellt das Transport Unfall-Informationsund Hilfeleistungssystem - kurz „TUIS“ - der chemischen Industrie dar. „Darüber können rund um die Uhr Experten telefonisch erreicht werden, die Auskünfte über die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gütern geben können“, führt Lutz Kölling aus. Der Zugriff sei über die drei Stufen telefonische Beratung, Beratung durch Fachberater vor Ort sowie Unterstützung durch eine oder mehrere Werkfeuerwehren vor Ort mit speziellem Gerät oder Fachpersonal möglich. Bei größeren Gefahrenunfällen stellen die Werk- oder Betriebsfeuerwehren auch spezielle Feuerwehrfahrzeuge, die die örtliche Feuerwehr unterstützen. Die Hilfe durch TUIS kann ausschließlich durch autorisierten Stellen wie Feuerwehr, Polizei, Wasserrechtsbehörden oder Eisenbahnbetreiber genutzt werden. Bei einem Flächeneinsatz ist die AAO außer Kraft


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