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feuerwehrmagazin_2015

Wenn es zum Einsatz geht, kommt es auf Sekunden an. Die Einsatzkräfte der Mindener Feuerwehr haben alles im Griff, und alles hat seinen festen Platz, so auch in der Kleiderkammer. Foto: Alex Lehn Ein längerer Blick hinter die Kulissen Das rechtliche und finanzielle Fundament von Feuerwehr und Rettungsdienst Die Nr. 1 sind unsere Schüler! Ihr Partner für die berufliche Weiterbildung März 2015 · Im Einsatz – Helfer der Region 3 An alle LKW- u. Busfahrer Jeden Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr finden die Seminare in unseren Schulungsräumen in Minden oder Bad Oeynhausen statt. Auf Wunsch führen wir die Lehrgänge auch auf Ihrem Betriebsgelände durch. Modul1 ECO-Training 11.04.2015 Modul2 (Sozial-) Vorschriften 18.04.2015 Modul3 Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit 25.04.2015 Modul4 Schaltstelle Fahrer 09.05.2015 Modul5 Ladungssicherung 16.05.2015 Kraftfahrer/in im Güterverkehr Start: 20.04.2015 (mit Führerschein C + CE und beschleunigter Grundqualifikation, Gabelstaplerausbildung, ADR + Tank, Ladungssicherung nach VDi 2700a) Kraftfahrer/in im Personenverkehr Start: 20.04.2015 (mit Führerschein D + DE und beschleunigter Grundqualifikation) – zertifiziert nach AZWV und ISO 9001 – Kraftfahrer - Ausbildungszentrum Temme Friedr.-Wilh.-Str. 82 a 32423 Minden Fon 05 71/2 92 28 Von Harald Fichtner Minden (hmf). Was die Feuerwehr so alles macht, davon haben die meisten so eine ungefähre Vorstellung. Bekannt ist der Slogan „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“. Und ein Feuerwehrauto hat natürlich auch jeder schon mal gesehen oder das Martinshorn gehört. Doch was steckt dahinter? Auf welcher Grundlage ist eine Feuerwehr in Nordrhein- Westfalen aufgebaut? Die Koordination des Brandschutzes ist in der Bundesrepublik Aufgabe der Länder. Sie erlassen hierzu Landesgesetze. In Nordrhein-Westfalen ist es – noch – das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung, kurz „FSHG NRW“. Esumfasst 46 Paragrafen. Beispielsweise besagt Paragraf 1 Absatz 1, dass die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhalten müssen. Das FSHG regelt sowohl die Trägerschaft und Organisationsformen als auch die Aufgaben und Pflichtenverteilung im Brandschutz, inklusive des vorbeugenden Brandschutzes und der Kostenübernahme. „Das Gesetz regelt also die Zuständigkeit der Feuerwehr“, erläutert Lutz Kölling, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Minden und ergänzt: „Der Katastrophenschutz ist Ländersache, der Rettungsdienst ist Aufgabe der Kreise in Nordrhein-Westfalen. Jedoch ist der Brandschutz primär Aufgabe der Kommunen.“ Die Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Kommune müsse Schadenlagen oder Schadenszenarien beherrschen und abarbeiten können. Gesetzlich geregelt sind neben den Aufgaben, vorzuhaltenden Einrichtungen und vorbereitenden Maßnahmen - etwa für Großschadensereignisse - natürlich auch die Feuerwehrarten. Das FSHG ist – wie eingangs erwähnt – ein Auslaufmodell. Denn Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Dies geht aus einer Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums hervor. Die Landesregierung brachte nämlich den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg. Das bestehende FSHG NRW soll damit abgelöst werden. „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Ge- Kommunen sind für den Brandschutz verantwortlich


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