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DIE PROFIS MEISTERPFLICHT
Ein Meisterstück: Das Handwerk zukunftsfit machen
Seit Anfang des Jahres gibt es zwölf zusätzliche
Gewerke, für die wieder eine Meisterpflicht
eingeführt wurde. Das bedeutet, dass in diesen
Berufen ein Meistertitel die Voraussetzung
für die Gründung eines Betriebes ist. Somit
gehören 53 von insgesamt 93 Handwerksberufen
in den Bereich dieser zulassungspflichtigen
Handwerke.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks
(ZDH) begrüßt diese Neuerung. „Der Meisterbrief
schafft die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmertum,
ist ein Garant für hohe Produktqualität
und für eine gute Ausbildungsleistung“, so Hans
Peter Wollseifer, Präsident des ZDH. „Er dient
der Vorsorge im Bereich der gefahrengeneigten
Tätigkeiten und damit in einem hohen Maße dem
Verbraucherschutz. Den Meisterbrief stärken
heißt, das Handwerk zukunftsfit machen.“
Welche Gewerke in welche Rubrik fallen, das
legt die Handwerksordnung fest. Sie bildet eine
einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk.
In den „gefahrengeneigten Bereichen“
sind beispielsweise Dachdecker, Elektrotechniker
oder Tischler angesiedelt. Seit 2020 gehören nun
unter anderem auch wieder Fliesen-, Plattenund
Mosaikleger, Behälter- und Apparatebauer
oder Parkettleger in diese Kategorie. Wer sich
seit 2004 in einem dieser neu aufgeführten Bereiche
ohne Meistertitel selbstständig gemacht
hat, muss jedoch keine nachträgliche Prüfung
fürchten. Für diese Betriebe gilt ein Bestandsschutz.
Der Meisterbrief kann natürlich dennoch
auf freiwilliger Basis erworben werden.
Eine Liste der jeweiligen Handwerksberufe und
ihrer Zuordnung findet sich auf der Homepage
des ZDH: www.zdh.de
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