DIE PROFIS BAULÄRM
Wenn es laut wird
Wände einreißen, Rohre ausbessern,
Böden abschleifen – Krach ist bei
Handwerksarbeiten oft ein notwendiges
Übel. Dieser schlägt nicht nur
Handwerkern und Auftraggebern
auf die Ohren, auch die Nachbarn
können ein lautstarkes Lied über die
Begleiterscheinungen von Hämmern,
Bohrern oder Stemmeisen singen. Wie
lange so lautstark gewerkelt werden
darf, das ist vom Gesetzgeber ganz
klar geregelt worden.
Zunächst einmal muss festgestellt
werden: Handelt es sich um Lärm oder
Baulärm? Lärm bringt das Heimwerken
mit sich, Baulärm dagegen wird durch
Handwerker verursacht. Heimwerker
in Mietshäusern müssen durchaus das
Regelwerk ihrer Hausordnung im Blick
behalten. Dazu gehört unter anderem
das Einhalten der Mittagsruhe zu einer
bestimmten Uhrzeit. Dagegen müssen
Nachbarn den Lärm von Bauarbeiten,
die durch eine Firma durchgeführt werden,
werktags durchgehend von 7 bis
20 Uhr hinnehmen. Diese Regelung gilt
sowohl für Einfamilienhäuser wie auch
innerhalb von Mehrparteienhäusern.
Quelle: dapd
August
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