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DIE PROFIS VERSICHERUNGSFÄLLE
Welche Versicherung sich um welchen Schaden kümmert
Wenn der Wind das Dach abdeckt oder Regen
langsam aber sicher den Keller flutet, dann
ist nicht nur der Schreck groß, es besteht auch
Handlungsbedarf. Haus- und Wohnungsbesitzer,
die nicht auf den Kosten sitzenbleiben möchten,
müssen die Versicherung informieren. Nur,
welche springt in welchem Schadensfall ein?
Schäden am Hausdach, den Fenstern oder
dem Keller sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung,
Schäden am Hausrat dagegen
für die Hausratversicherung. Schäden durch
Überschwemmung und Rückstau sind nur
dann versichert, wenn eine Absicherung für
Elementarschäden vereinbart ist. Solche Schäden
entstehen, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt
oder ein Grundstück durch starken Regen unter
Wasser gesetzt wird.
Was zu tun bleibt: Schäden müssen der Gesellschaft
umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet
werden. Außerdem sind Versicherte verpflichtet,
alles zu unterlassen, was die Feststellung des
Schadens durch die Versicherung erschweren
könnte – ansonsten droht der Verlust des
Versicherungsschutzes. Das heißt aber nicht,
dass man den Schaden nicht so weit wie möglich
mindern darf. Wurden Ziegel vom Dach geweht,
darf natürlich abgedichtet werden. Ist der Keller
voll Wasser gelaufen, ruhig schon mit dem Ausschöpfen
beginnen. Mit dem Versicherer sollte
geklärt werden, ob ein Handwerker beauftragt
werden kann oder die Versicherung jemanden
vorbeischicken will.
Außerdem nicht vergessen: Äußerungen des
Versicherers sollte man sich schriftlich geben
lassen. Zudem sollten Schäden zur späteren
Bestandsaufnahme fotografiert und beschädigte
Gegenstände vorerst nicht weggeworfen
werden.
Quelle: pr/Verbraucherzentrale