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DIE PROFIS KOSTENVORANSCHLAG
Kostenvoranschlag ist nicht gleich Angebot
Die Heizung läuft nicht, das Auto streikt, der
Trockner hat den Dienst quittiert: In solchen
Fällen ist die schnelle und kompetente Hilfe des
Fachmanns gefragt.
Kostenvoranschlag: Damit nach getaner Arbeit
nicht das böse Erwachen folgt, ist es sinnvoll, im
Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag
einzuholen. In diesen gehören nach Möglichkeit
die Leistungen ebenso wie die benötigten Materialien.
Kundendienste und Handwerker dürfen für
den Kostenvoranschlag nur Vergütung verlangen,
wenn das vorher ausdrücklich so vereinbart
wurde. Und Vorsicht – der Kostenvoranschlag ist
rechtlich nicht bindend. Also lieber nachfragen,
ob es sich um Pauschalpreise handelt oder Kostenabweichungen
zu erwarten sind.
Angebot: Ein Angebot dagegen ist immer kostenlos,
allerdings im Gegensatz zum Kostenvoranschlag
innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens
verbindlich. Die sogenannte Freizeichnungsklausel
bildet die Ausnahme. In ihr finden sich
Formulierungen wie „Angebot freibleibend“ oder
„unverbindliches Preisangebot“.
Es ist sinnvoll, das Angebot im Vorfeld noch einmal
zu prüfen. Sind alle aufgeführten Leistungen
tatsächlich notwendig? Sind sämtliche benötigten
Materialien aufgeführt? Sollte irgendetwas
unklar sein, einfach beim Handwerker nachhaken.
Das erspart unter Umständen Ärger und
unschöne Überraschungen.
Möglicher Mehraufwand: Stellen Dienstleister
während der Arbeit fest, dass sie die veranschlagten
Kosten wesentlich, das heißt um mehr als
10 bis 20 Prozent überschreiten, müssen sie dies
ihren Kunden mitteilen. Auftraggeber können
den Werkvertrag dann zwar deswegen kündigen,
müssen jedoch vereinbarte, bereits erbrachte
Teilleistungen bezahlen. Auch hier gilt: Der Kunde
ist auf der sicheren Seite, wenn er von vornherein
einen Festpreis vereinbart, der nicht überzogen
werden darf. Quelle: pr/Verbraucherzentrale