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DIE PROFIS DIE ABNAHME
Ein letzter prüfender Blick
Alles glänzt, alles blitzt, alles ist fertig, die
Handwerker haben ihre Arbeit beendet. Ist
alles gut gelaufen, sind jetzt sowohl der
Auftraggeber als auch der Fachmann mit dem
Resultat zufrieden. Um auf Nummer sicher zu
gehen, empfiehlt sich am Ende des Auftrages
immer die so genannte Abnahme.
Rechtlich gesehen meint das, dass der Kunde
die Leistung als grundsätzlich vertragsgemäß
akzeptiert und das beauftragte Unternehmen den
Auftrag korrekt ausgeführt hat. Selbst, wenn alles
tadellos aussieht, ist ein letzter prüfender Blick
sinnvoll. Werden Mängel festgestellt, ist der Betrieb
verpflichtet, diese auszubessern. Der Kunde
kann dies schriftlich tun und dem Handwerker
eine Frist setzen. Ein bis zwei Wochen sind im Regelfall
angemessen. Außerdem sollten die Mängel
schriftlich und per Foto dokumentiert werden.
Will der Auftraggeber später Fehler reklamieren,
hat er schlechte Karten, sollte er bei der Abnahme
bekannte Mängel nicht gerügt haben.
Hat der Kunde an der Auftragsarbeit etwas
auszusetzen, kann er einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags
bis zur Beseitigung der Mängel
festhalten. Zur Sicherheit darf er mindestens
das Doppelte dessen, was deren Behebung
voraussichtlich kosten wird, zurückbehalten. Das
gilt allerdings nur für wesentliche Mängel, kleine
Abweichungen müssen hingenommen werden.
Offenbart sich ein Pfusch erst nach der Abnahme,
müssen Handwerker den Mangel kostenlos
innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen.
Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten
Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können
Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere
Firma beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu
Lasten des ursprünglichen Vertragspartners. Bevor
dieser Weg eingeschlagen wird, sollte man
sich jedoch anwaltlich beraten lassen. Alternativ
können der Preis für die vereinbarte Vergütung
gemindert, vom Vertrag zurückgetreten und /
oder Schadenersatz verlangt werden.
Quelle: pr/Verbraucherzentrale