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August 2016 · Porta extra 9 hier immer genau kontrollieren. 3. Der „Zeitschrift in Zeitschrift Trick“: Ein meist hochwertiges Computermagazin wird in eine wesentlich günstigere Zeitschrift gesteckt. Sehr beliebt bei dieser Art des Diebstahls ist die Verwendung kostenloser Kundenmagazine, die häufig in einem Geschäft „frei herumliegen“. Besser und „sicherer“ ist es, kostenlose Magazine dem Kunden immer an der Kasse persönlich zu übergeben. Dies hat auch eine höhere Wertigkeit für das Magazin. 4. „Der Kinderwagen- Trick“: Ein Kinderwagen ermöglicht es, eine große Anzahl Artikel zu entwenden. Die Ware wird aus Platzmangel „notwendigerweise“ auf die untere Ablage gelegt. Oft wird dann das Bezahlen der Ware an der Kasse „vergessen“. Verkäufer sollten also immer aufmerksam bleiben und beobachten, wenn der Vater oder die Mutter auffällig häufig mit Ware in der Hand zum Kinderwagen geht. An der Kasse sollten die Mitarbeiter des Geschäftes auf anhängende Taschen achten und eventuell nachfragen. Außerdem können sie prüfen, ob ein Kind etwas in der Hand hält. „5. Der Einkaufswagen- Trick“: Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht diese Methode: Neben den Waren, die im Einkaufswagen sind, befindet sich auf der unteren Abstellfläche z. B. hochwertiges Fotopapier. www.lemke-training.de sei einfach zu groß. Sein Motto lautet dagegen: „Eigensicherung geht immer vor Warensicherung.“ „Außerdem sollten die häufigsten Tricks der Diebe allen in einem Geschäft bekannt sein“, ergänzt Lemke. Dadurch könne man vielen möglichen Delikten bereits vorbeugend entgegentreten. Denn es stehe fest, dass die meisten Diebstähle und Betrügereien verhindert werden könnten, wenn die Mitarbeiter aufmerksamer vorgingen. Hier die „Top Five“ für den Einzelhandel: 1. „Der Ineinanderpacken- Trick“: Könnte man den Vorsatz beweisen, stellt dieser Trick rechtlich einen Warenbetrug dar. Doch leider ist das selten möglich. Betrüger bereiten diesen Trick meist in unüberschaubaren Ladenbereichen oder in Nebenräumen wie Kundentoiletten oder Umkleidekabinen vor. Hohlkörper, wie gekaufte Abfalleimer, Plastikkörbe und Ähnliches werden mit gestohlener Ware aufgefüllt. 2. „Teuer gegen Billig“ im Karton: Entsprechende Vorfälle sind ebenfalls rechtlich ein Warenbetrug. Voraussetzung dafür ist, dass ein Mitarbeiter den Vorgang sieht und der Kunde den „ausgetauschten“ höherwertigen Artikel nicht auf das Kassenband legt. Diese Methode sei an einem einfachen Beispiel erläutert: An der Kasse bezahlt der Kunde günstige Sportsocken für 5 Euro. Im Karton befindet sich jedoch wesentlich hochwertigere Ware für 20 Euro. Kassenmitarbeiter sollten Kleinigkeiten verschwinden – etwa in der Kosmetiktasche. Ab in die Verpackung: So wird billig gegen teuer getauscht. Zeitschriftentrick: Eine wird bezahlt, eine zweite eingeschlagen. Einkaufswagentrick: In der unteren Etage wird gebunkert. Verschiedene Magazine werden ineinandergesteckt.


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