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DIE PROFIS Baulärm Lärm oder Baulärm - der kleine Unterschied Hämmern und bohren, Abrissarbeiten oder Wände aufstemmen – Lärm ist der ständige Begleiter vieler Handwerksarbeiten. Dabei herrscht bei Auftraggebern und Nachbarn oft Unklarheit darüber, wie lange überhaupt lautstark gewerkelt werden darf. Unterschieden wird zwischen Baulärm, der durch Handwerker verursacht wird, und Lärm, den das Heimwerken mit sich bringt. Die fröhlichen Heimwerker beispielsweise, die in ihrer Mietshauswohnung ihrem Hobby nachgehen, müssen durchaus das Regelwerk der jeweiligen Hausordnung im Blick behalten. Dazu gehört unter anderem auch das Einhalten der Mittagsruhe zu einer bestimmten Uhrzeit. Dagegen müssen Nachbarn den Lärm von Bauarbeiten, die durch eine beauftragte Firma durchgeführt werden, werktags durchgehend von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr am Abend hinnehmen. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser wie innerhalb von Mehrparteienhäusern. Nicht vergessen: auch Samstage gehören zu den regulären Werktagen. Stören Presslufthammer oder Kreissäge dagegen die Sonntagsruhe oder die wohlverdiente Nachtruhe nach 22 Uhr im Allgemeinen, kann das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden. Wer die Nachbarn jedoch nicht völlig gegen sich aufbringen möchte, der sollte überlegen, so lange Arbeitszeiten auf der Baustelle nicht zur Gewohnheit werden zu lassen. Schließlich möchte niemand, dass das Zusammenleben Tür an Tür zu einer nervlichen Zerreißprobe ausartet. Tage, an denen bereits im Vorfeld klar ist, dass sie lärmintensiv werden, können angekündigt werden. So hat Frau Schulze von nebenan die Möglichkeit, sich darauf einzustellen, vielleicht ihrer Schwester einen Besuch abzustatten und Lärm und Schmutz aus dem Weg zu gehen. So bleibt der liebe Frieden hoffentlich langfristig gewahrt. Quelle: dapd 9


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