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DIE PROFIS AuftrAgsAbnAhme © vulcanos/Fotolia.com Der Blick aufs Ergebnis ©Trueffelpix/Fotolia.com Der schönste Moment eines jeglichen handwerklichen Tuns ist, wenn am Ende sowohl der Auftraggeber als auch die Handwerker mit der abgeschlossenen Arbeit zufrieden sind. Das ist zwar oft, aber realistisch betrachtet doch nicht immer der Fall. Um dennoch möglichst einvernehmlich zu einem guten Endergebnis zu kommen, ist die sogenannte Abnahme ganz entscheidend. Mit der Abnahme erklärt der Kunde, dass ein Unternehmer den Auftrag korrekt ausgeführt hat. Will er später dennoch den einen oder anderen Fehler reklamieren, hat er schlechte Karten, solange er die bei der Abnahme bekannten Mängel nicht gerügt hat. Deshalb ist es empfehlenswert, sich mit einer Arbeit erst dann einverstanden zu erklären, wenn man sie zuvor in Ruhe in Augenschein nehmen konnte. Wurde bei der Auftragsarbeit geschlampt, kann man einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel festhalten. Zur Sicherheit darf mindestens das Doppelte dessen, was eine Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, zurückbehalten werden. Offenbart sich ein Pfusch erst nach der Abnahme, müssen die Handwerker den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine einmal gesetzte Frist nicht ein, können die Kunden entweder selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Die zusätzlichen Kosten, die auf die Weise enstehen, werden dann dem ursprünglichen Vertragspartner zulasten gelegt. Quelle: pr/Verbraucherzentrale ! ! 10


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