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26 Die Neuen Du bist bald fertig mit der Schule und suchst eine Ausbildung? Wir bieten dir: o Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen o Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche ...und das alles gratis, flexibel und nach deinen Wünschen!!! SPRUNGBRETTDein Sprung ins Berufsleben Kontakt: info@sprungbrett.online Mobil: 0151 61870018 Ein gemeinsames Projekt der Agentur für Arbeit Minden & Lübbecke und dem Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke Mein erstes Mal Steuern zahlen Wenn Du Deine Ausbildung anfängst, bekommst Du automatisch Kontakt mit dem Finanzamt. Gut, wenn Du dann zumindest weißt, dass Du eine Steuernummer hast. Schulzeit ade, die Ausbildung beginnt – und damit wird auch in Kürze Dein erstes selbst verdientes Geld auf Dein Konto überwiesen. Höchste Zeit also, sich einen ersten Überblick zum Thema Steuern zu verschaffen. Grundsätzlich gilt: Azubis müssen nicht selbst Steuern zahlen. Darum kümmert sich der Arbeitgeber. Er zieht die Abgaben vom Bruttogehalt ab und überweist den Betrag ans Finanzamt. Wer im Monat als lediger Azubi nicht mehr als 950 Euro verdient, zahlt übrigens gar keine Steuer. Wichtig zu wissen: Jeder Steuerzahler hat eine eigene Nummer. Diese sogenannte Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Zahl, die per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt wird. Sie gilt ein Leben lang. Du solltest sie vor Beginn Deiner Lehre dem Arbeitgeber mitteilen. Wie viel Steuern fällig werden, hängt von der Steuerklasse ab. Normalerweise sind Azubis, die erstmals eine Lehre absolvieren, aufgrund ihres Alters ledig und kinderlos. Sie gehören also in Steuerklasse I. Wer als Azubi schon verheiratet ist und Nachwuchs hat, erhält eine © VRD – Fotolia.com © Syda Productions – Fotolia.com


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