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Die Neuen 27 Steuerklasse für Verheiratete, zum Beispiel die Steuerklasse II, IV oder V. Neben Einkommensteuer fällt auch beim Azubi gegebenenfalls Kirchensteuer an, falls er sich zu einer Religion bekennt. Die jeweilige Religionszugehörigkeit erfährt der Arbeitgeber vom Finanzamt über die ELStAM, die elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Normalerweise wird noch ein Solidaritätszuschlag („Soli“) – ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Lohnsteuer – fällig. Diesen Soli müssen Azubis aber nur zahlen, wenn in Steuerklasse I die monatliche Lohnsteuer mehr als 81 Euro (bei Steuerklasse drei: mehr als 162 Euro) beträgt. Das ist erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von 1450 Euro der Fall. Eine Steuererklärung müssen Azubis normalerweise nicht abgeben. Du kannst das aber auf freiwilliger Basis tun. Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn Lehrlinge ausbildungsbedingt hohe Ausgaben hatten – zum Beispiel für Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Fahrten zur Berufsschule. „Es gibt aber Fälle, in denen die Abgabe einer Steuererklärung auch für Azubis gesetzlich vorgeschrieben ist“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Das ist etwa der Fall, wenn Azubis Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben. Oder wenn der Lehrling verheiratet ist. „Eine Steuererklärung sollten all diejenigen einreichen, die vermögenswirksame Leistungen bekommen, um so die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten“, rät Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Aufwendungen wie Fahrtkosten sind steuerlich gesehen Werbungskosten. „Weil sie dem Erwerb, der Sicherung oder auch der Erhaltung der Einnahmen dienen, dürfen diese Werbungskosten bei der Steuerberechnung vom Lohn oder Gehalt abgesetzt werden“, erläutert Peter Mönkediek vom Finanzministerium NRW in Düsseldorf. Nach seinen Angaben zieht das Finanzamt von sich aus für Werbungskosten einen Pauschbetrag von 1000 Euro jährlich ab – egal, ob Aufwendungen in dieser Höhe angefallen sind oder nicht. Werbungskosten können etwa Auslagen für Reinigung der Berufskleidung oder für Fachliteratur sein. Für den Weg zwischen der eigenen Wohnung und dem Ausbildungsbetrieb erkennt das Finanzamt eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer an. Welches Verkehrsmittel dabei genutzt wird, ist unerheblich. Allerdings gilt die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke, also nicht für hin und zurück. Fährt der oder die Auszubildende zu einer anderen Betriebsstätte als üblich – zum Beispiel zu einer anderen Filiale des Arbeitgebers oder zur Berufsschule – so können 0,30 Euro je mit dem privaten Pkw gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. (dpa) © contrastwerkstatt – Fotolia.com der Wer das Jahr über Erstellung seinen Unterlagen ... hat es bei der in Einkommenssteuererklärung Ordnung hält, ... wesentlich leichter. © contrastwerkstatt – Fotolia.com


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