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88 MENSCHEN · MACHER · MÄRKTE Bevor Arbeitnehmer ihren Hund einfach ins Büro mitnehmen, sollten sie erst mal ihre unmittelbaren Vorgesetzten fragen. Kollege mit vier Pfoten Darf ich meinen Hund ins Büro mitnehmen? stimmung – riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar eine Kündigung, warnt Markowski. Stimmt der Chef zu, sollte man auch seine Kollegen und andere Mitarbeiter fragen und dem Temperament und der Erziehung her in die Gruppe passen. Und die Chemie zu den anderen Tieren muss stimmen – bringt ein Hund Unruhe in die Gruppe, muss er zu Hause bleiben. Das gilt auch, wenn das Tier stark haart oder gefährlich wirkt. Zu guter Letzt rät Markowski, Arbeitnehmer sollten zuerst den Chef und Vorgesetzten fragen. eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Denn wenn der Hund etwa am Kabel knabbert und dadurch den Zentralserver für einige Zeit lahmlegt, kann das unter Umständen teuer werden. „Klären Sie vorher beim Versicherer ab, ob Schäden, die das Tier im Büro verursacht, auch abgedeckt sind.“ (tmn) mit ihnen klare Regeln abstimmen. „Das ist nicht nur höflich, sondern auch nötig. Denn unter Umständen ist jemand allergisch oder hat furchtbar Angst vor dem Hund“, sagt Markowski. Dazu gehört auch, abzuklären, wo sich der Hund genau aufhalten darf und ob er sich dort frei ohne Leine bewegen darf. „In einigen Bereichen sind Tiere klar ausgeschlossen, etwa in der Lebensmittelproduktion oder am Fließband – teils aus hygienischen und teils aus Arbeitsschutzgründen.“ Auch wenn es bereits mehrere Hunde im Büro gibt, haben Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, ihr Tier mitzubringen. „Dann kann es leichter sein, aber es bleibt eine individuelle Entscheidung des Chefs.“ Schließlich muss der Hund auch von der Größe, Berlin. Wer einen Hund hat, lässt ihn nicht gerne allein zu Hause. Die Lösung könnte lauten: das Tier einfach ins Büro mitnehmen. Aus der Sicht so mancher Kollegen verbessert er sogar das Büroklima. Doch andere finden vielleicht, dass der Hund stinkt oder sie haben sogar Angst vor dem Vierbeiner. Dürfen Arbeitnehmer trotzdem ihren Hund ins Büro mitnehmen? „Da sollten Arbeitnehmer erst mal den Chef und den unmittelbaren Vorgesetzten fragen“, rät Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denn laut Gesetz (Paragraf 106, Gewerbeordnung) darf der Chef nicht nur Ort und Zeit der Arbeit bestimmen, sondern auch Ordnung und Verhalten im Betrieb, also auch, was man an den Arbeitsplatz mitnehmen darf. Wer sein Tier also einfach mitbringt – ohne Zu- Foto: Markus Scholz/dpa-tmn Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Foto: tmn


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