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Sanierung planen: Vielen alten
Holzöfen droht die Abschaltung
Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des
Jahres austauschen. Bis 2024 rund vier Millionen Anlagen betroffen.
Stuttgart. Eine Schonfrist für
viele Holzöfen endet 2020:
Modelle, die vor 1995 errichtet
wurden und deren Schadstoffausstoß
festgelegte
Grenzwerte überschreitet,
müssen ausgemustert oder
zumindest nachgerüstet
werden. Das sieht die Bundes
Immissionsschutzverordnung
vor.
Was heißt das
konkret?
Viele Hauseigentümer müssen
in den kommenden Monaten
prüfen, ob ihr Kaminofen,
Kachelofen oder Heizkamin
für Festbrennstoffe wie
Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel
oder Kohle den gesetzlichen
Anforderungen
entspricht. Darauf weist das
vom Umweltministerium Baden
Württemberg geförderte
Informationsprogramm Zukunft
Altbau hin. Stichtag ist
der 31. Dezember 2020.
Betroffen sind ummauerte
Feuerstätten mit einem industriellen
Heizeinsatz und
einer Leistung von mindestens
vier Kilowatt, die zwischen
1985 und 1994 errichtet
wurden und deren Emissionswerte
für Feinstaub 0,15
Gramm pro Kubikmeter Abgas
und für Kohlenmonoxid 4
Gramm pro Kubikmeter überschreiten.
Diese Anlagen müssen eine
verschließbare Tür haben. Das
bedeutet: Raumheizer wie
Schwedenöfen, die nicht über
eine Ummauerung verfügen,
müssen ebenfalls nachgerüstet
werden.
Offene Kamine, handwerklich
errichtete Grundöfen
und Kochherde sowie geschlossene
Kamine, die auch
im offenen Zustand betrieben
werden dürfen, sind hingegen
ausgenommen. Das
gilt ebenfalls für historische
Kaminöfen, die nachweislich
vor dem 1. Januar 1950 errichtet
wurden und nach wie vor
an der gleichen Stelle im
Haus stehen. Wurden sie umgesetzt,
endet ebenfalls zum
31. Dezember 2020 die
Schonfrist.
Warum sind die
Werte ein Problem?
Zwar gelten Fahrzeuge und
auch die Industrie als die
größten Verursacher von
Feinstaub. Doch auch das Verbrennen
von Holz in Öfen ist
eine Ursache. Die winzigen
Partikel können Atemwegsprobleme
und Erkrankungen
des Herz-Kreislaufsystems
verursachen.
Um diese Emissionen zu
verringern, greift der Gesetzgeber
ein: Seit Jahren werden
schrittweise Ofengenerationen
den gesetzlichen Regelungen
in der Ersten Bundesimmissionsschutz
Verordnung
(1. BImSchV) unterworfen.
Laut Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik
(HKI) sind die Feinstaub-
Emissionen von häuslichen
Feuerstätten seit Beginn der
Nachrüst- und Austauschpflicht
2010 um rund ein
Drittel gesunken.
Wie finde ich heraus,
ob mein Ofen
betroffen ist?
Das Typenschild auf dem
Ofen sollte das Alter der Anlage
nennen. Fehlt dieses
Schild, müssen Ofenbesitzer
anhand von Messdaten des
Schornsteinfegers oder einer
Bescheinigung des Herstellers
nachweisen, dass ein Ofenmodell
die Schadstoffgrenzen
einhält.
Die Datenbank des HKI und
anderer Verbände hilft dabei,
die Werte des jeweiligen
Ofenmodells zu finden. Viele,
wenn auch nicht alle Öfen
sind hier gelistet. Aber: Können
Baujahr oder Emissionshöhe
nicht festgestellt werden,
muss die Feuerstätte ersetzt
werden.
Mein Ofen ist betroffen,
was muss ich tun?
Sind die Emissionen zu hoch,
dürfen die Anlagen nach 2020
nicht weiter betrieben werden.
Die Nachrüstung ist zwar
möglich, es gibt etwa Partikelfilter
gegen Feinstaub, erklärt
Frank Hettler von Zukunft
Altbau. Aber nicht gegen zu
viel Kohlenmonoxid.
Außerdem rät das Programm
davon ab, da die
Nachrüstung und das anschließende
Nachmessen der
Öfen oft teurer sei als Kauf
und Installation einer neuen,
effizienteren Anlage, die bis
zu einem Drittel weniger
Brennstoff benötigen kann.
Vielen alten Holzöfen droht bis Ende 2020 der Austausch. Foto: HKI/dpa-tmn (tmn)