DIE WIRTSCHAFT IN DER REGION 25
Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne schriftliches Dokument zustande
kommen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Vertragsverhältnis
ohne Vertrag
Arbeitsaufnahme kann genügen
Kiel/Berlin. Ein Arbeitsvertrag
kann auch ohne schriftliches
Dokument und Unterschrift
zustande kommen.
Das gilt etwa, wenn jemand
seine Arbeit im Betrieb aufnimmt
und der Arbeitgeber
die Arbeit annimmt. Und
zwar selbst dann, wenn der
Tarifvertrag einen schriftlichen
Arbeitsvertrag vorschreibt.
Das zeigt eine Entscheidung
des Landesarbeitsgerichts
Schleswig-
Holstein (Az.: 1 Sa 23/18). Auf
sie verweist die Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht des
Deutschen Anwaltvereins
(DAV).
Im konkreten Fall ging es
um einen Mann, der aufgrund
einer Standortschließung von
seinem Arbeitgeber einem anderen
Konzernunternehmen
zugewiesen wurde. Dieses ließ
dem Mann diverse Willkommensinformationen
zukommen.
Der zukünftige Vorgesetzte
erklärte ihm, dass er
am 1. Juni 2016 die Arbeit aufnehmen
werde. Der Mann bestätigte
dies mit einer Einverständniserklärung,
die der
Willkommensinformation
beigefügt war.
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag
schlossen die Beteiligten
nicht ab. Der Mitarbeiter
fing am 1. Juni 2016 an und
wurde auch vertragsgerecht
bezahlt. Im September 2016
erläuterte man ihm und anderen
Mitarbeitern, dass ein
Fehler vorliege. Der alte
Arbeitgeber habe ihn und
weitere Mitarbeiter im Wege
der Arbeitnehmerüberlassung
an das Unternehmen verliehen.
Ein Arbeitsverhältnis bestehe
nicht.
Dagegen klagte der Mann.
Das Gericht stellte fest, dass
ein wirksames Arbeitsverhältnis
bestand. Wird einem
Arbeitnehmer mitgeteilt, dass
er bei einem anderen Unternehmen
des Konzerns anfangen
werde und zu welchen
Konditionen dies geschehe,
liege mit Aufnahme der Tätigkeit
ein Arbeitsvertrag vor.
Liegen keine Anhaltspunkte
dafür vor, dass eine Arbeitnehmerüberlassung
beabsichtigt
sei, komme es mit der
Aufnahme der Arbeit zu den
neuen Arbeitsvertragsbedingungen
zu einem konkludenten
Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Nimmt der Arbeitgeber dies
an, indem er den Mitarbeiter
in den Betrieb eingliedert und
widerspruchslos arbeiten
lässt, komme es auch nicht
darauf an, dass der spätere
Vorgesetzte nicht zum Abschluss
eines Arbeitsvertrages
berechtigt gewesen sei. Die
Schriftformklausel im Tarifvertrag
ändere daran ebenfalls
nichts. (tmn)
d i a l o g
019 – Ausgabe 39
Stephanie Jordan
(assistentin – Bausanierung)
KÖGEL
HOCHBAU
SCHNEll
KoMPETENT
lÖSUNgSoRiENTiERT
TIEF- UND
ROHRLEITUNGSBAU
ERFaHREN
MoTiViERT
ViElSEiTig
SCHLÜSSELFERTIGBAU
VERlÄSSliCH
UMFaSSENd
PERSÖNliCH
INGENIEURBAU
SPEZialiSiERT
ZUVERlÄSSig
EFFEKTiV
BAUSANIERUNG
iNNoVaTiV
QUaliTaTiV
BESTÄNdig
Erster!
Ferdinand Hermann ist das erste Kind, das im
hebammengeleiteten Kreißsaal in Bad Oeynhausen
zur Welt gekommen ist // Seite 10
SPIELZEIT
Das GWD-Magazin zur Bundesliga-Saison 2018/2019 4,90 Euro | www.gwd-minden.de
EINMALIG. ECHT. VON HIER.
Trainer
Frank Carstens
im Interview
Bock auf
die Siege
Fürjedes
spendetdieUnternehmensgruppeJ.
verkaufteExemplar
C.C.Bruns
1EUROFÜRDIE
JUGENDARBEIT
beimTSVGWD
MINDENE.V.
Bundesliga total
Alle Spieler,
alle Vereine
* vorläufiger Titel / Foto: Angela Metge
Rückraum Rechts
Christoffer
Rambo
Ausgabe März 2019 Frische Seiten ... WO EINKAUFEN SPASS MACHT!
TEAMGEIST:
Gemeinsam mehr bewegen
MODERNER UND VIELFÄLTIGER:
UMBAUARBEITEN IN KUTENHAUSEN
AZUBI-PROJEKT:
Nachwuchskräfte übernahmen die Regie
Sie finden uns auf Facebook
facebook.com/edekalavelsloh
Schlanke
Stangen
Tolle Rezepte
mit Spargel
Ihr
GRATISExemplar
© fotoskaz – stock.adobe.com
5/2019
Der Start in Deine
Zukunft!
ausgezeichnet vom Weltverband
der Zeitungen „a great Help“
Das Magazin für
Berufsstarter vom
Ausbildungsberufe
aus Deiner Region
azubify.de
Mach das Quiz!
Deine
starken Seiten
Finde sie heraus
Bewerben!
Aber wie?
© drobot dean – stock.adobe.com / freepik.com
AUSGABE 1. 2019
D A S M A G A Z I N D E R M Ü H L E N K R E I S K L I N I K E N / /
Smart Home:
Wie ein intelligentes
Zuhause helfen kann
Magazin des Herforder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins e. V. · März 2019 InHerford
© izzetugutmen – stock.adobe.com
Wasserkosten:
So rechnen Sie richtig ab
Bauen und Renovieren:
Diese Förderungen gibt es
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
AMMITTWOCH,10. APRIL 2019UM18UHR,
IMVORTRAGSRAUM DERHAUPTSTELLE
DER SPARKASSEHERFORD,
AUFDERFREIHEIT 20 (3.ETAGE)
01/2019
Das Kundenmagazin der BKK Melitta Plus
Plastik vermeiden
Mit kleinen Schritten
viel erreichen
Musik als Medizin
App gegen Tinnitus
gibt’s auf Rezept
© martin-dm – istockphoto.com
BKK Melitta Plus Kanal
startet durch
2 | 2018
Nachrichten aus der Diakonie Stiftung Salem
DIAKONIE IM BLICK
150 Jahre
Diakonie Stiftung Salem
EIN GRUND ZUM FEIERN
www.diakonie-stiftung-salem.de
Zwischen Werkstatt
und Industrie
BESCHÄFTIGTE
QUALIFIZIEREN SICH
Quartiernahes Wohnen
ZWEI NEUE
EINRICHTUNGEN
ENTSTEHEN
Familien auf Zeit
FÜR KINDER DA SEIN
Diakonie fit
3 TAGE IM ZEICHEN
DER GESUNDHEIT
BRUNS
MEDIEN
SERVICE
UNSER KNOW-HOW
FÜR IHRE KOMMUNIKATION
Bruns Medien-Service unterstützt Sie mit Corporate Media und Vertriebs-PR.
Professionell. Individuell. Zielgerichtet. Wir entwickeln und realisieren für
Sie Kunden-, Mitarbeiter- und Mitgliedermagazine, Jahrbücher und Chroniken,
Unternehmensdarstellungen und vieles mehr – gedruckt und online.
Bruns Medien-Service bietet
Ihnen alle Kommunikationsleistungen
aus einer Hand:
> Beratung
> Konzeption
> Redaktion
> Grafikdesign
> Projektmanagement
> Refinanzierung
> Druck
> Versand & Vertrieb
Gerne erstellen wir Ihnen ein
maßgeschneidertes Angebot.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
IHRE MEDIENBERATER
Joachim Tempelmeier:
Telefon 05 71 / 8 82 156
Björn Finke:
Telefon 05 71 / 8 82 195
Bruns Medien-Service
Obermarktstraße 26 – 30
32423 Minden
info@brunsmedienservice.de
B ESUCH EN SIE UNS ON LI N E AUF
www.brunsmedienservice.de