10 MENSCHEN · MACHER · MÄRKTE
Geld – (k)ein heikles Thema
Dürfen sich Angestellte über ihr Gehalt austauschen?
Nürnberg. Wer eine Gehaltserhöhung
verhandeln möchte,
interessiert sich für das Einkommen
der Kollegen. Über
ihr Gehalt zu sprechen, ist aber
vielen Beschäftigten unangenehm.
Ist es aus arbeitsrechtlicher
Perspektive erlaubt?
„Ganz klar: ja“, sagt Jürgen
Markowski, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Nürnberg. Es
sei zwar bei Arbeitgebern beliebt,
eine Klausel in den
Arbeitsvertrag aufzunehmen,
die das verbietet. „Doch solche
Klauseln sind unwirksam“,
sagt der Fachanwalt, der
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein ist.
Selbst wer eine entsprechende
Formulierung in seinem
Vertrag vorfindet, darf
sich also mit den Kollegen
über sein Gehalt austauschen.
Der Arbeitgeber dürfte einen
Mitarbeiter lediglich dann zur
Verschwiegenheit verpflichten,
wenn er ein berechtigtes
Interesse begründen kann. Ein
Unternehmen könne beispielsweise
damit argumentieren,
dass der Betriebsfrieden
gestört wird, wenn die Belegschaft
sich über die Gehälter
austauscht.
Die Chancen sich damit im
Streitfall durchzusetzen, stehen
Markowski zufolge aber
sehr schlecht: „Wenn so etwas
den Betriebsfrieden stören
würde, sagt das ja schon einiges
über die Gehaltsstrukturen
insgesamt aus.“ Die Beschäftigten
haben einen Anspruch auf
Gleichbehandlung, und das
wiegt in diesem Fall schwerer
als das Arbeitgeberinteresse.
Auch der Verweis des
Arbeitgebers auf das Betriebsgeheimnis
kann Jürgen Markowski
zufolge nur in absoluten
Ausnahmefällen ein Argument
sein. „Schließlich
sprechen Angestellte in der
Regel nur über ihr eigenes Gehalt,
nicht über die komplette
Gehaltsstruktur eines Unternehmens“,
sagt der Fachanwalt.
Dadurch ergibt sich in
der Regel auch kein Nachteil
des Arbeitgebers gegenüber
der Konkurrenz. (tmn)
Jürgen Markowski ist Fachanwalt
für Arbeitsrecht.
Foto: Marion Stephan/Manske
& Partner/dpa-tmn
Entsprechende Klauseln
beliebt – aber unwirksam
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