Montag, 28. September 2020 · Nr. 0 Kollektiv Mindener Tageblatt 29
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Ewald Werner, Nicole Klöpper, Susanne Schmalohr, Sabine
Werner, Andreas Barkhausen (hintere Reihe von rechts) sowie
Lea Werner und Elke Strunk wissen, was einen guten Tropfen
ausmacht. Fotos: pr
Leidenschaft für
guten Rebensaft
Seit 150 Jahren Weinlager Barkhausen
Erst Kolonialwarenladen mit Gastronomie, später Lebensmittelgeschäft,
heute eine der besten Weinhandlungen
Deutschlands – das Weinlager Barkhausen in Röcke besitzt
eine aufregende Geschichte. „Inzwischen verfügen
wir über eine reine Verkaufsfläche von 500 Quadratmetern“,
sagt Geschäftsführerin Susanne Schmalohr, die das
Familienunternehmen gemeinsam mit Sabine Werner und
Andreas Barkhausen führt.
WE I N L A G E R B A R K H A U S EN
Das urige und edle Ambiente mit modernem Akzent eignet
sich ideal zur Präsentation der mehr als 800 Weinsorten.
Die meisten angebotenen Weißweine stammen
aus Deutschland. Andere kommen aus Frankreich, Italien,
Spanien sowie Chile, Kalifornien,
Australien oder
Südafrika. „Wir sind ständig
auf der Suche nach
Weinen, die nicht nur
qualitativ aus der Masse
herausragen, sondern
die auch zu moderaten
Preisen zu haben sind.
Die konsequente Orientierung
an einem guten
Preis-Qualitäts-Verhältnis
ist Grundlage unserer
Arbeit und wird uns von
vielen Kunden mit Treue
und Vertrauen gedankt.“
Ebenfalls sehr geschätzt
werde die persönliche Beratung
vor Ort. Da würden
Weinkenner durchaus
Anfahrtswege von 30 Kilometern
in Kauf nehmen.
„Auf diesen Zuspruch sind
wir sehr stolz.“
Das Weinlager Barkhausen
wird vom Magazin
„Der Feinschmecker“ seit
1999 alljährlich zu einer
der besten Weinhandlungen
Deutschlands gekürt.
2012 erhielt das Unternehmen
zusätzlich die
begehrte Auszeichnung
„Sieger in Niedersachsen“.
Viele offene Rot- und
Weißweine können vor
Ort verkostet werden. Ein
kleiner Feinkostbereich
gehört ebenfalls zum Sortiment.
Dieter Barkhausen, der auf
dem Gemälde von Bernd
Spriewald zu sehen ist, verwandelte
den ehemaligen
Lebensmittelladen 1985 zu
einem Weinhandel.
Weinlager Barkhausen
Röcker Str. 5
31675 Bückeburg
05722 - 44 62
info@weinlager-barkhausen.de
www.weinlager-barkhausen.de
E-Bike oder Pedelec?
Die elektrifizierten Fahrräder sind in aller Munde. Doch was zeichnet ein E-Bike
überhaupt aus? Und handelt es sich dabei nicht eigentlich um ein Pedelec?
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Der pressedienst-fahrrad erklärt
Pedelec vs. E-Bike
Bereits bei der Begrifflichkeit
gibt es einen wichtigen Hinweis
zu beachten: Spricht man
von E-Bike, meint man in der
Regel eigentlich Pedelec. Die
Abkürzung steht für Pedal
Electric Cycle. Als Radfahrer
muss man also in die Pedale
treten, damit der Motor unterstützt.
Der Pedelec-Antrieb
gibt den zusätzlichen Schub
bis maximal 25 km/h; rechtlich
wird das Rad deshalb als
Fahrrad eingestuft. Ein E-Bike
ist hingegen ein elektrisch unterstütztes
Zweirad, bei dem
der Antrieb über einen Gasgriff
zugeschaltet und gesteuert
wird. Es wird deshalb rechtlich
als Kleinkraftrad eingestuft.
Antrieb
Der Antrieb bzw. Motor ist das
Herzstück eines jeden Pedelecs.
Er hat eine gesetzlich begrenzte
Nenndauerleistung
von 250 Watt und liefert so die
Zusatzenergie für den Rückenwind.
Die Spitzenleistung
kann jedoch höher sein, meist
bis rund 600 Watt. Während
sich früher Motoren oft in der
Vorder- oder Hinterradnabe
fanden, sind mittlerweile Mittelmotoren
am Tretlager Standard.
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Damit das Zusammenspiel
zwischen Motor und Mensch
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AXA Rücklicht
überhaupt funktioniert,
braucht es spezielle Sensoren.
In einem Pedelec sind in der
Regel Kraft-, Drehmomentund
Geschwindigkeitssensoren
verbaut. Der letzte regelt
ab, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
erreicht ist.
Der Kraftsensor misst die investierte
Muskelkraft, die der
Radfahrer auf das Pedal
bringt, und berechnet die benötigte
Motorunterstützung
basierend auf dem gewählten
Unterstützungsmodus. Der
Drehmomentsensor misst die
Trittfrequenz, also wie oft pro
Minute in die Pedale getreten
wird. Ab einer bestimmten
Frequenz erkennt das System
den Vorgang des Radfahrens
und schaltet die Tretunterstützung
zu.
Unterstützungsstufen
Jedes moderne E-Bike hat
mittlerweile verschiedene Unterstützungsstufen,
meist vier
oder fünf. Je höher die Stufe,
desto stärker hilft der Motor.
Wer wenig Unterstützung
braucht, zum Beispiel im
Flachland, fährt gemütlich in
einer niedrigen Stufe, bergauf
nutzt man hingegen mehr
Motorkraft.
„Für Neueinsteiger ist es ratsam,
alle Modi einmal ausgiebig
zu testen“, rät Jasmin
Schejbal von der Winora
Group.
Akku
Viel Motorkraft bedeutet auch
einen höheren Energieverbrauch:
Ein Energiespeicher in
Form eines Lithium-Ionen-Akkus
sorgt dafür, dass der Antrieb
die nötige Power bekommt.
Grob gesagt: Je größer
der Akku, desto höher die
Reichweite. Mittlerweile gibt
es Akkus, die über 800 Wattstunden
bereitstellen. Wobei
die Reichweite auch von weiteren
Faktoren wie Untergrund,
Terrain, Zuladung, Gegenwind
und auch dem Gesamtgewicht
abhängt, denn
ein großer Akku ist schwerer.
„Mehr als 80 Prozent der Nutzer,
die im Alltag E-Bike fahren,
müssen einen 500-Wh-
Akku seltener als einmal pro
Woche laden. Ein größerer
Akku würde hier nur zusätzliches
Gewicht bedeuten. Wenn
man jedoch viele Höhenmeter
fährt oder sehr lange Radtouren
macht, würde man eine
geringe Akku-Kapazität immer
bereuen“, sagt Markus
Riese vom E-Bike-Spezialisten
Riese & Müller.
Pedelecs werden rechtlich als Fahrrad eingestuft.
Foto: www.flyer-bikes.com / pd-f
Tuning von E-Bikes
ist ein Rechtsverstoß
Was früher das frisierte Mofa,
ist heute das getunte Elektrorad:
illegal, mitunter gefährlich
und oftmals bagatellisiert.
Eine höhere Maximalgeschwindigkeit
hat auch bei
Elektrorädern rechtliche Konsequenzen.
Die maximale Geschwindigkeit
der Antriebsunterstützung
bei Pedelecs liegt bei 25
km/h. Danach regelt das System
ab und schnelleres Fahren
ist einzig durch Muskelkraft
möglich. So mancher EBiker
liebäugelt deshalb damit,
seinem Elektrorad einfach
ein paar Stundenkilometer
mehr zu geben – und findet
im Internet leicht Möglichkeiten.
Doch was anfänglich
nach einem guten
Schnäppchen klingt, führt
schnell in den Weg der Illegalität.
Tuning von E-Bikes ist
nämlich ein Rechtsverstoß,
wenn das Rad anschließend
im Straßenverkehr benutzt
wird. Wird der Motor beim Pedelec
so manipuliert, dass er
über die 25 km/h hinaus unterstützt,
handelt es sich aus
rechtlicher Sicht nicht mehr
um ein Fahrrad, sondern um
ein Kleinkraftrad – also einen
anderen Fahrzeugtypen. Das
getunte Gefährt benötigt beispielsweise
eine Betriebserlaubnis
sowie eine Versicherung
und darf nicht mehr auf
Radwegen fahren. Außerdem
braucht der Fahrer einen Führerschein
der Klasse AM und
es besteht Helmpflicht.
Wird man ohne die entsprechenden
Nachweise im öffentlichen
Verkehr erwischt,
drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen
und zivilrechtliche
Konsequenzen. pd-f