20 Lokales
Juli
16. Die Büchertauschbörse
in Kutenhausen bleibt
nach einem Streit geschlossen.
Der Heimatvereinsvorstand
will mit dem Betreiber
nichts mehr zu tun haben.
Was mit den 20.000
Bücher geschieht, ist unklar.
17. In dem neu aufgerollten
„Blaulichtprozess“
nach dem Unfall mit
vier Toten auf der B482 bei
Petershagen verurteilt das
Landgericht den Hauptangeklagten
Marcel B. – wie
zuvor schon das Amtsgericht
– zu vier Jahren Haft.
Kevin G. kommt um eine
Haftstrafe herum: Er muss
2.800 Euro zahlen.
19. Ekel-Attacke in
der Mindener Ditib-Moschee:
Unbekannte hinterlassen
in einem Gebetsraum
Exkremente und zerstören
ein Koran-Buch. Der
Staatsschutz ermittelt,
doch es gibt keine Zeugen.
24. Wegen Blaualgen
spricht das Kreis-Gesundheitsamt
auch 2019 ein Badeverbot
am Badesee Lahde
aus. Der Betrieb an der
Beach-Bar läuft weiter.
25. Mehrere Stunden
müssen Hunderte Mieter in
Lerbeck ohne Wasser auskommen.
Offenbar weil
zwei Großvermieter die
Wasserrechnung der Stadtwerke
nicht bezahlt haben,
dreht der Versorger zwischenzeitlich
das Wasser ab.
Jörg W. sei innerhalb weniger Monate zum „Gewohnheitsmörder“ geworden, heißt es in der Urteilsbegründung.
MT-Foto: Alex Lehn
Lebenslange Haftstrafen
Urteil im Hiller Dreifachmord-Prozess nach 31 Verhandlungstagen
Von Stefanie Dullweber
Hille (mt). Im Hiller Dreifachmord
Prozess verurteilt das
Gericht die beiden Angeklagten
Jörg W. (52) und Kevin R.
(25) zu lebenslangen Freiheitsstrafen
und stellt die besondere
Schwere der Schuld fest. Für
Jörg W. ordnet das Gericht
außerdem Sicherungsverwahrung
an. Der 52-Jährige wird
wegen Mordes in drei Fällen,
sein Ziehsohn wegen zweifachen
Mordes verurteilt.
Unter großem Interesse von
Zuschauern und Medien sowie
erhöhten Sicherheitsvorkehrungen
geht der Prozess
am 19. Juli nach zehn Monaten
und 31 Verhandlungstagen
zu Ende. Das Gericht ist
überzeugt, dass die beiden
Angeklagten die Morde an Jochen
K. und Fadi S. gemeinschaftlich
begangen haben.
Jörg W. halten sie für den
Mord an Gerd F. für schuldig.
Weil das Gericht Restzweifel
hat, dass Kevin R. am Mord
von Gerd F. beteiligt war, wird
er von diesem Vorwurf freigesprochen.
Alle drei Taten seien
letztlich von der Habgier
Ws. getrieben worden, heißt
es zum Motiv.
Die Sicherungsverwahrung
für Jörg W. begründet der Richter
mit dessen Hang zu schweren
Gewaltdelikten. Der 52-Jährige
sei innerhalb weniger Monate
zum „Gewohnheitsmörder“
geworden.
In der Urteilsbegründung
schildert der Richter noch einmal
die grausamen Umstände,
unter denen die drei Opfer
ums Leben gekommen waren:
„Die Taten zeichnen sich durch
ein bemerkenswertes Maß an
körperlicher Brutalität aus.“
Zwei Schwache hätten sich
gegenseitig in der Pose des
starken und gefährlichen Machers
bestärkt und seien bereit
gewesen, zur Lösung von Problemen
über Leichen zu gehen.
Das Urteil war bei Redaktionsschluss
des Jahresrückblicks
noch nicht rechtskräftig.
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