„Im Zweifel für das Leben“ – Der Mindener Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lange und andere Experten aus der Region haben so etwas wie die perfekte Patientenverfügung entworfen. Wie haben sie das geschafft? (#200in365, No.118)

Eine Patientenverfügung sollte möglichst eindeutig sein. Denn nur dann können die Wünsche des Patienten auch umgesetzt werden. Foto: Kai Remmers/dpa

Vordrucke für Patientenverfügungen gibt es in Deutschland unüberschaubar viele. Das Dickicht zu durchschauen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist für Laien so gut wie unmöglich. Kaum jemand weiß das besser als der Mindener Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lange. Er ist einer von deutschlandweit einem Dutzend Juristen, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Im Jahr 2000 hatte er die Idee, so etwas wie die perfekte Patientenverfügung auf die Beine zu stellen. Um eine schlanke, verlässliche und für Patienten verständliche Verfügung zu erstellen, rief er damals erstmals ein Symposium zusammen. Das trifft sich seitdem alle ein bis zwei Jahre, um die Mindener Patientenverfügung, die auf zwei DIN-A-4-Seiten passt, auf dem neuesten Stand zu halten. Zu der Expertenrunde für die Mindener Patientenverfügung gehören Ärzte aus dem Johannes Wesling Klinikum, Vertreter des Palliativ-Ambulanten Netzwerks und des Hospizkreises.

Was ist, in zwei Sätzen gesagt, eine Patientenverfügung?

Eine Erklärung, die sich an die behandelnden Ärzte wendet, wenn der Patient seine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit verloren hat und Vorstellungen für eine medizinische Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Damit kann ein Patient, der beispielsweise in eine unumkehrbare Bewusstlosigkeit geraten ist, sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung entscheiden.

Wie sind Sie darauf gekommen, dass die Mindener Patientenverfügung eine gute Idee sein könnte?

Es gab vor Ort keine Initiative dieser Art. Da dachte ich mir, dass ich aktiv werden muss. Es existieren deutschlandweit unzählige Vordrucke – mehr als 200 Druckerzeugnisse.

Da hätten Sie ja eigentlich auch auf die Idee kommen können, dass es nicht noch die 201. Verfügung brauchte.

Der Mindener Rechtsanwalt Dr. WolfgangLange. Foto:BenjaminPiel

Eben nicht. Denn eine wirksame Patientenverfügung zu errichten, ist bis heute eine Kunst. Wenn die Gesundheitssituationen und die unerwünschten ärztlichen Behandlungen nicht ganz genau beschrieben werden, besteht die Gefahr, dass die Patientenverfügung unwirksam ist. Die Mindener Patientenverfügung hält sich an Standards, die regelmäßig überprüft werden. In diesem Jahr wird das Symposium erneut zusammentreten, um Neuerungen einzuarbeiten. Die Verfügung hat den aktuellsten Standard und ist in ihrer Präzision und Schärfe die beste. Sie regiert durch Kürze und extreme Schlankheit.

Ist die Verfügung nur in Minden anwendbar oder können nur Mindener sie ausfüllen?

Der regionale Bezug im Namen war uns wichtig. Denn die, die sie erarbeitet haben und immer wieder überprüfen, sind aus der Region. Unabhängig vom Namen ist sie aber überall anwendbar.

In der Mindener Patientenverfügung sind Demenzfälle nicht eingearbeitet. Warum?

Das ist ein umstrittenes Thema. Ich bin ein strikter Gegner davon. Die Forschung in dem Bereich ist einfach noch nicht weit genug. Die Demenz verläuft in Schüben und selbst in der letzten Phase fühlen sich die Patienten nach der Ansicht von Medizinern nicht unbedingt unwohl. Würde in einer Patientenverfügung stehen „Wenn ich keinen mehr erkenne, dann…“ – wäre das zweifelsfrei diagnostizierbar? Wie empfinden die Betroffenen ihre Situation? Da ist das Gehirn ein schwarzer Kasten und wir wissen vieles schlicht noch nicht. Der Lebensschutz muss absoluten Vorrang haben. Würden wir daran herumdoktern, gäbe es kein Halten mehr. Für mich gilt: In dubio pro vita – im Zweifel für das Leben. Denn das Recht auf Leben ist unverbrüchlich. Das gilt für mich auch, solange die Medizin in der Demenzdiagnostik noch nicht eindeutig genug ist.

Sie sind also auch kein Anhänger der aktiven Sterbehilfe oder des assistierten Suizids?

Ganz ausdrücklich nicht.

Ist denn zu dieser Haltung eine Patientenverfügung kein Widerspruch?

Nein, denn es ist kein Sterbepapier, sondern ein Lebenspapier. Es begrenzt nur Situationen, die medizinisch ausweglos sind, etwa im Falle eines immer tödlichen Hirntumors.

Gilt beim Symposium Ihre Haltung als Maßstab oder das Mehrheitsprinzip?

Das Thema der Einarbeitung demenzieller Erkrankungen in Patientenverfügungen ist umstritten. Ich erwarte beim Symposium dazu eine spannende Diskussion. Werde ich überstimmt, dann wird das eingearbeitet. Wofür die Mehrheit der Beteiligten ist, das wird umgesetzt.

Vermutlich sind Abwägungsprozesse dieser Art nicht trivial.

Das ist richtig. Unter anderem deshalb, weil die Medizin eine Erfahrungswissenschaft ist, die Rechtswissenschaft eine nicht-empirische Disziplin. Das beißt sich manchmal und es prallen Gegensätze aufeinander.

Stimmt der Eindruck, dass das Interesse an Patientenverfügungen in der Gesellschaft aktuell nicht sehr groß ist?

Es stimmt, dass das Interesse an dem Thema Patientenverfügung schon mal größer war, vor allem, als es darum ging, eine gesetzliche Bestimmung zu erreichen. Danach hat eine Erschlaffungsphase eingesetzt, anschließend schwankte das Interesse. Aktuell hat das Thema nicht den ganz großen Stellenwert. Unabhängig davon bleibt es wichtig: Es geht um die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts.

Von Benjamin Piel, Chefredakteur

Wo gibt es die Unterlagen?

Die Patientenverfügung ist in allen hausärztlichen Praxen im Kreis Minden-Lübbecke gegen eine Gebühr von einem Euro erhältlich.

Zu bekommen ist sie auch bei allen Palliativmedizinern, beim Hospizkreis, Simeonsplatz 3, beim Paritätischen Betreuungsverein, Simeonstraße 17, im Öffentlichkeitszentrum, Kleiner Domhof 26, im Haus der Kirche, Rosentalstraße 6, im Seniorenbüro, Marienwall 9, und bei PariSozial, Bahnhofstraße 29, in Lübbecke.

Unter diesem Link gibt es die Verfügung online: https://www.kirchenkreis-minden.de/wp-content/uploads/2018/10/mindenerpatientenverfuegunga4.pdf

Dr. Wolfgang Lange ist Fachanwalt für Erbrecht in Minden. Das Thema Patientenverfügungen hat ihn interessiert und es ist „zu meinem Hobby geworden“, sagt er. Lange ist deutschlandweit einer der wenigen Experten für das Thema Patientenverfügungen. (bp)

One thought on “„Im Zweifel für das Leben“ – Der Mindener Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lange und andere Experten aus der Region haben so etwas wie die perfekte Patientenverfügung entworfen. Wie haben sie das geschafft? (#200in365, No.118)

  1. Olaf

    Ich finde es gut, wenn sich Menschen mit gewissen Themen intensiv auseinander setzen. Besonders im Erbrecht ist das oft notwendig. Auch toll, dass sich Herr Lange persönlich vorgestellt hat.

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