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Deutscher Presserat registriert 2016 weniger Beschwerden

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Aus dem Pressekodex des Deutschen Presserates, bei dem sich jeder Bürger über Verstöße von Zeitungen und ihren Online-Angeboten gegen medienethische Grundsätze beschweren kann. Repro: MT

Beim Deutschen Presserat sind im vergangenen Jahr weniger Beschwerden eingegangen. Am häufigsten hatten Vorwürfe an die Medien mit mangelnder Sorgfaltspflicht zu tun. Die Zahl der Rügen ist ebenso rückläufig wie die der Missbilligungen.

Im vergangenen Jahr richteten die Mediennutzer 1851 Beschwerden an den Deutschen Presserat, im Jahr davor waren es noch 2358. „2015 war allerdings auch ein Rekordjahr“, sagte Presserats-Sprecherin Edda Eick der Deutschen Presse-Agentur. Auffällig sei gewesen, dass es 2016 weniger Beschwerdewellen zu einzelnen Themen gegeben habe wie etwa nach dem Absturz der Germanwingsmaschine 2015. Die Zahl der Rügen, die der Presserat aussprach, war mit 33 (2015: 35) ebenso niedriger wie die der Missbilligungen mit 64 (82).

In etwa 90 Prozent der Fälle beschwerten sich Privatpersonen, sagte Eick. Die Spitzenposition belegen Beschwerden zu Richtlinie 2 im Pressekodex zum Thema journalistische Sorgfaltspflicht. Im vergangenen Jahr waren es 445 (2015: 396). Zu Richtlinie 8, die sich dem Schutz der Persönlichkeit widmet, gab es 158 Beschwerden, deutlich weniger als im Vorjahr (213). Dafür spielte das Thema Diskriminierungen durch Berichterstattung eine deutlich größere Rolle, dem sich der Pressekodex in Ziffer 12 widmet.

Dazu gab es 133 Beschwerden (2015: 100). Unter anderem heißt unter 12.1, dass bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt soll, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Weil das ein vieldiskutiertes Thema gewesen sei, habe auch die Beschwerdezahl angezogen, sagte Eick.

Als klarer Trend setzt sich fort, dass sich die Beschwerden immer häufiger gegen Online-Berichterstattung richten. Nur knapp ein Viertel von ihnen (24,2 Prozent) nahm Bezug auf Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften, mehr als zwei Drittel (67,2 Prozent) auf Online-Berichte. Im Jahr davor betraf noch etwa ein Drittel aller Beschwerden (32,5 Prozent) Printmedien und weniger als zwei Drittel (58,4 Prozent) online veröffentlichte Artikel oder Fotos. „Das Verhältnis verschiebt sich immer mehr“, so Eick.

Daraus lasse sich aber nicht schließen, dass bei Online-Berichten generell häufiger gegen die Richtlinien des Pressekodex verstoßen werde. Ein Grund dafür sei, dass Beschwerden zu Berichterstattung im Internet auch online möglich und damit schlicht einfacher einzureichen seien.

Alle Beschwerden, die jetzt noch zu Berichten aus 2016 eingehen, werden erst beim nächsten Treffen der Beschwerdeausschüsse im März berücksichtigt und dann in der Statistik für das Jahr 2017 mitgezählt.

Quelle: dpa

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