Wenn der Baum brennt und die Wanne leckt
Brennt es, rufst Du die Feuerwehr – so weit, so gut. Doch was passiert danach?
Wer übernimmt den Schaden? Und wer bezahlt die Sanierung, wenn unbemerkt wochenlang
das defekte Wasserrohr die Mauer getränkt hat? Wir bringen Licht ins Dunkel.
news Dezember 2020 | 71
Was ist ein Brand?
Auch wenn das eigentlich klar sein sollte – für
die Versicherung ist es das zunächst mal nicht.
Die Versicherungen definieren einen Brand als
ein Feuer, das ohne einen „bestimmungsgemäßen“
Herd entstanden ist. Die meisten Feuer in
deutschen Haushalten entstehen durch defekte
Elektrogeräte oder Leitungen, seltener durch
umgekippte Kerzen, Zigaretten oder brennende
Weihnachtsbäume. Ein „bestimmungsgemäßer“
Brandherd befindet sich hingegen zum Beispiel
in einem dafür zugelassenen Kamin oder Ofen
– durch die es bei sachgemäßem Gebrauch nur
selten zu Schäden kommt.
Bei Feuer
Grundsätzlich gilt zunächst: Nur wer eine Versicherung
hat, kann sie in Anspruch nehmen. Für
Wohngebäude sind keine Versicherungen vorgeschrieben
– seit 1994 auch nicht mehr die bis
dahin verpflichtende Feuerversicherung. Da wohl
nur die wenigsten große Schäden an Immobilien
aus der Portokasse zahlen können, sind sie aber
ratsam.
Wenn es zu einem Brand gekommen ist – egal,
ob es sich dabei um ein gemietetes Haus oder
Wohnung oder um eine eigene Immobilie
handelt –, sind meist mehrere Versicherungen
zuständig. Beschädigungen am Inventar und
allen „beweglichen Gegenständen“, wie Möbel,
Elektrogeräte oder Wertsachen, übernimmt in
der Regel die Hausratversicherung. Der Haken
an der Sache: Die Versicherung übernimmt maximal
die versicherte Summe: Wer den Vertrag
abschließt, muss normalerweise grob den Wert
der versicherten Objekte schätzen. Ist das letzte
Woche geerbte Ölgemälde noch nicht in der
Summe einbezogen, wird es im Schadensfall
nicht ersetzt.
Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung
genannt, kommt, wie es der Name
schon sagt, für Schäden auf, die durch Feuer
oder auch Löschwasser am Gebäude entstanden
sind. Dazu gehören Dach, Mauern und
feste Einbauteile wie Türen und Fenster.
Eine solche Versicherung schließt grundsätzlich
der Besitzer der Immobilie ab – Mieter
müssen sich darum nicht kümmern. Auch
hier gilt, dass das Gebäude bei Abschluss
der Versicherung geschätzt wird. Wer dann
später die Fassade mit Blattgold belegen
lässt, ohne das der Versicherung mitzuteilen,
muss damit leben, dass sie nicht für den
kompletten Schaden aufkommt.
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