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Rahden Espelkamp
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news Dezember 2020 | 61
Fotos: Christian Müller, 4K360 – stock.adobe.com
schen die unter Drogeneinfluss stehen, können unter diese Kategorie
fallen. Auch stark verschmutzte Personen müssen nicht mitgenommen
werden. Sind Personen verletzt und bluten zum Beispiel stark, müssen
sie ebenfalls nicht mitgenommen werden – allerdings muss der Fahrer
in so einem Fall wie jeder andere Mensch Hilfe leisten und organisieren.
Wer sich daneben benimmt oder die Fahrt nicht bezahlen kann
hat sein Beförderungsrecht ebenfalls verwirkt.
Was kann mit?
In einem normalen Taxi dürfen
normalerweise maximal vier
Personen mitfahren, während
der Corona-Einschränkungen
sind es maximal drei auf der
Rückbank. Ist viel Gepäck dabei,
macht es Sinn, dass bei der Taxibestellung vorher anzugeben,
dann kann der Taxiunternehmer einen Kombi schicken. Auch ein
Großraumtaxi für derzeit bis zu sechs Personen muss vorab bestellt
werden. Wer ein Tier dabei hat, sollte das ebenfalls vorab mit dem
Taxiunternehmen klären – Taxifahrer sind nicht verpflichtet, Tiere zu
transportieren. Ein Taxi ist auch kein Möbelwagen: Sperriges Gepäck
oder große Gegenstände können nur mitgenommen werden, wenn ihr
Transport gefahrlos möglich ist. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten
oder Gefahrgut können Taxifahrer verweigern.
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