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Lokales 55 Kein Baustopp am Regioport Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag einer Anwohnerin ab dalitäten und der zulässigen Geräuschimmissionen des Hafens auf den Bebauungsplan verweise, führe dessen Unwirksamkeit auch zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Antragstellerin durch die Baugenehmigung nicht in eigenen Rechten verletzt wird. Die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte für Schallimmissionen sei durch eine verfahrensbegleitend erteilte Nachtragsbaugenehmigung sichergestellt. Gegen dieses Urteil hat die Klägerin beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt. durch die auf dieser Grundlage erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt zu sein, so das Verwaltungsgericht. Da die Baugenehmigung hinsichtlich der Betriebsmogenstand eines Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht. Die Antragstellerin machte geltend, infolge der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Minden (mt). Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden lehnte im Oktober den Eilantrag einer Grundstückeigentümerin aus Cammer auf vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für den Containerhafen „RegioPort Weser“ ab. Die Stadt Minden hatte der Baugesellschaft im Januar 2017 die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt erteilt. Der zugrunde liegende Bebauungsplan wurde in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und derzeit Ge- Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt des Regioports laufen weiter. Foto: Herbert Busch/Archiv Streit um die Rampe Die Umgestaltung des Rathausvorplatzes in Hille sorgt für Diskussionen FDP und FWG setzte sich diese Lösung trotzdem durch. 14 Ratsmitglieder stimmten dagegen. Unter Umständen muss für diese Variante nun das gerade erst verlegte Pflaster wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am Vorplatz, dem Eingangsbereich und den Parkplätzen nördlich des Eingangs waren ansonsten so gut wie abgeschlossen. zungssaal weichen müssen. Am Ende einigt man sich auf die Minimalvariante: Eine Notrampe mit einer Länge von sechs Metern an der Nordseite des Rathauses soll es sein. Auch wenn diese, wie Bürgermeister Michael Schweiß extra noch einmal betont, weder der DIN-Norm entspricht, noch einen Kostenrahmen hat. Mit 16 Stimmen von CDU, vorliegenden vier Varianten zu bevorzugen wäre. Während die einen argumentieren, der gerade erst gebaute, teure Fahrstuhl reiche als barrierefreier Rathauszugang, machen andere geltend, dass dieser ja aber zum Beispiel im Brandfall gar nicht benutzt werden darf. Die bisherige Rampe hatte dem Bau der Fluchttreppe für den Sit- Hille (mt). Die Frage, ob das Rathaus in Hartum einen barrierefreien Zugang in Form einer Rampe bekommt, beschäftigte den Rat gleich mehrfach. Wochenlang wurde das Thema ohne Entscheidung zwischen Bauausschuss und Rat hin- und hergeschoben. Strittig ist zum Einen, ob die Rampe überhaupt gebraucht wird, aber auch, welche der OIL! 24-Std-Service Hatice Köse Viktoriastr. 22 – 24 32423 Minden Tel. (05 71) 3 30 07 WIR SIND PARTNER DER MT-KARTE! OIL! Wolfgang Peper Portastr. 11 32423 Minden Tel. (05 71) 8 48 77


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