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40 Die Neuen Am besten ist es natürlich, den Antrag dem ersten Tag der Ausbildung zu stellen. Aber es ist auch möglich, während der laufenden Ausbildungszeit eine Verkürzung zu beantragen. Mindestens ein Jahr Ausbildungszeit sollte allerdings noch übrig sein. Eine Verkürzung der Ausbildung – unabhängig davon, ob schon eine Verkürzung durch Anrechnung stattgefunden hat – kann auch dann beantragt werden, wenn Du durch besonders gute Leistungen zeigst, dass Du die Ziele der Ausbildungsordnung auch in der kürzeren Zeit erreichst. Im Klartext bedeutet das: Du brauchst in der Berufsschule mindestens einen Notendurchschnitt von zwei. Aber auch Deine praktischen Leistungen im Betrieb müssen passen, denn Dein Ausbilder muss den Antrag auf die Verkürzung unterschreiben. Beide Antragsteller – Du und der Betrieb – müssen sicherstellen, dass Du auch mit verkürzter Ausbildungszeit alle notwendigen Ausbildungsziele erreichst. Der geschlossene Ausbildungsvertrag muss entsprechend geändert werden. ✗ Abschlussprüfung vorziehen Wenn Deine Ausbildung schon etwas weiter fortgeschritten ist, wird Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb mit großer Wahrscheinlichkeit angeboten, dass Du Deine Abschlussprüfung früher als geplant ablegst. Auch hierfür werden Deine Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule genau unter die Lupe genommen. Hierfür wird meistens das Ergebnis der Zwischenprüfung vorgelegt und auch vom Betrieb braucht es eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über Deine guten Leistungen. Auch Dein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist vorzulegen. Bis zu sechs Monate vor dem eigentlichen Prüfungstermin kann – wenn der Antrag bei der zuständigen Stelle durchkommt – die Prüfung vorgezogen werden. Photo by Tyler Mullins on Unsplash


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