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28 Die Neuen Die Sache mit den Steuer n ZumBerufsstar ttritt auch das Finanzamt auf den Plan Wenn Du Deine Ausbildung anfängst, bekommst Du automatisch Kontakt mit dem Finanzamt. Gut, wenn Du dann zumindest weißt, dass Du eine Steuernummer hast. Schulzeit ade, die Ausbildung beginnt – und damit wird auch in Kürze Dein erstes selbst verdientes Geld auf Dein Konto überwiesen. Höchste Zeit also, sich einen ersten Überblick zum Thema Steuern zu verschaffen. Grundsätzlich gilt: Azubis müssen nicht selbst Steuern zahlen. Darum kümmert sich der Arbeitgeber. Er zieht die Abgaben vom Bruttogehalt ab und überweist den Betrag ans Finanzamt. Wer im Monat als lediger Azubi nicht mehr als 950 Euro verdient, zahlt übrigens gar keine Steuer. Wichtig zu wissen: Jeder Steuerzahler hat eine eigene Nummer. Diese sogenannte Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Zahl, die per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt wird. Sie gilt ein Leben lang. Du solltest sie vor Beginn Deiner Lehre dem Arbeitgeber mitteilen. Wie viel Steuern fällig werden, hängt von der Steuerklasse ab. Normalerweise sind Azubis, die erstmals eine Lehre absolvieren, aufgrund ihres Alters ledig und kinderlos. Sie gehören also in Steuerklasse I. Wer als Azubi schon verheiratet ist und Nachwuchs hat, erhält eine Steuerklasse für Verheiratete, zum Beispiel die Steuerklasse II, IV oder V. Neben Einkommensteuer fällt auch beim Azubi gegebenenfalls Kirchensteuer an, falls er sich zu einer Religion bekennt. Die jeweilige Religionszugehörigkeit erfährt der Arbeitgeber vom Finanzamt über die ELStAM, Photo by Rodion Kutsaev on Unsplash


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