Page 17

azubify_die_neuen_2017

Studieren an der HSW ENTDECKE DEINE STÄRKEN Duales Studium > Betriebswirtschaftslehre (B.A.) > Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) > Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) Die Neuen 17 #HSW FOLGE UNS AUF Ausbildungs- und berufsbegleitendes Studium > Betriebswirtschaftslehre (B.A.) > General Management (MBA) Ich berate dich gerne: Sebastian Wiese | Bildungsberater Tel.: +49 (0)5151 95 59-44 | wiese@hsw-hameln.de | www.hsw-hameln.de Egal, ob Du Dich für ein Handwerk ausbilden lässt oder Dich für einen Beruf in der Industrie entscheidest: Viele der angebotenen Ausbildungen sind „dual“. Das bedeutet, dass Du im Ausbildungsbetrieb in die Praxis deines Berufs eingeführt wirst und parallel die Schulbank in der Berufsschule drückst. Diese beiden Bereiche sind die großen Säulen der Ausbildung, die untrennbar miteinander verknüpft sind. Aufgrund der bestehenden Berufsschulpflicht muss Dein Ausbildungsbetrieb Dich für den Schulunterricht freistellen. Er meldet dich im Regelfall auch vor Ausbildungsbeginn bei der Schule an. In einigen Berufen wird die Praxisausbildung durch überbetriebliche Lerneinheiten ergänzt. Diese Lernblöcke vermitteln Dir zum Beispiel umfangreiches Fachwissen oder den Umgang mit neuen Verfahren. Die Ausbildungsdauer hängt von dem jeweiligen Berufsbild ab und ist in Deutschland nicht ganz einheitlich geregelt. Als Richtschnur gelten laut Berufsbildungsgesetz folgende Eckdaten: Die Ausbildungszeit soll nicht mehr als drei Jahre und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Die Praxis zeigt jedoch, dass einige Berufsausbildungen inzwischen 3,5 Jahre dauern. Welcher Zeitraum für die Ausbildung in einem bestimmten Beruf festgesetzt ist, wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Abhängig von Ausbildungsberuf und -jahr besuchst Du ein bis zwei Mal pro Woche die Berufsschule. Erstrecken sich die Berufsschultage über mehr als fünf Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten Dauer, muss der Ausbildungsbetrieb seinen Azubi an diesen Tagen von seiner praktischen Beschäftigung freistellen. Hintergrund: Für einen solchen Schultag werden acht Stunden Arbeitszeit angerechnet. Im Netzwerk von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ergeben sich für Azubi und Ausbildungsbetrieb spezielle Rechte und Pflichten. Um was es dabei geht, kannst Du den folgenden Ausführungen entnehmen. Rechte und Pflichten eines/einer Auszubildenden: ✗ Der Azubi hat die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Das heisst für Dich ganz konkret: Du musst pünktlich zur Arbeit kommen. Außerdem musst Du die Arbeiten, mit denen Du beauftragt wirst, nach besten Möglichkeiten erledigen. ✗ Da der Arbeitgeber Dir gegenüber weisungsbefugt ist, musst Du seinen Aufforderungen folgen. Zudem hast Du eine Treuepflicht. Sie beinhaltet unter anderem, dass Du den Betrieb vor Schaden bewahren musst. So darfst Du zum Beispiel keine Betriebsgeheimnisse an Dritte weitergeben. ✗ Du musst Dich bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Anruf oder persönliches Erscheinen abmelden. ✗ Natürlich hat der Katalog von Rechten und Pflichten eines Azubis Grenzen. Weiterführende Informationen über die Rahmenbedingungen findest Du in Deinem eigenen Arbeitsvertrag sowie in der Ausbildungsrahmenverordnung für einen bestimmten Beruf. Als Azubi darfst und sollst Du sogar zwischendurch Pausen machen. Photo by Brooke Lark on Unsplash Rechte und Pflichten eines Betriebes: ✗ Der Betrieb verpflichtet sich dazu, Dir diejenigen Qualifikationen zu vermitteln, die für Deinen Beruf notwendig sind. Was das im Einzelnen ist, kannst Du in der Ausbildungsverordnung nachlesen. Außerdem muss es im Betrieb eine Ausbilderin oder einen Ausbilder geben, der für Dich Hauptansprechpartner ist. ✗ Der Betrieb muss Dir kostenloses Werkzeug sowie Werkstoffe zur Verfügung stellen, die Du zur Erledigung deiner Arbeiten brauchst. ✗ Jeder Azubi muss durch den Betrieb zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften über den Ausbildungsablauf angehalten werden. ✗ Nicht zuletzt muss sich Dein Ausbildungsbetrieb darum kümmern, dass Du in Deiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert und körperlich nicht gefährdet wirst. Ist die Mitte einer Ausbildung erreicht, wird in vielen Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung durchgeführt, der zum Ende der Berufsausbildung eine Abschlussprüfung folgt. Im Handwerk heisst diese beispielsweise Gesellenprüfung. Organisiert und durchgeführt werden die Prüfungen je nach Berufsfeld von der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Landschaftskammer. Die Anmeldung für die Prüfung übernimmt Dein Ausbildungsbetrieb. Die Prüfungen sind für Dich als Azubi kostenlos. Stattdessen kommt der Ausbildungsbetrieb für die Gebühren auf. Eventuell anfallende Übernachtungs- oder Fahrtkosten sind von Dir zu tragen.


azubify_die_neuen_2017
To see the actual publication please follow the link above