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Die Neuen 9 ✗ Muss ich Überstunden machen? Das soll zwar nicht sein, kann aber vorkommen. Wichtig ist, dass diese abgegolten werden, entweder durch entsprechende Entlohnung oder üblicherweise Freizeitausgleich. Wie Überstunden ausgeglichen werden, ist je nach Betrieb unterschiedlich geregelt. Gerade wenn Azubis regelmäßig länger arbeiten müssen, sollten sie abklären, wie das in ihrem Betrieb gehandhabt wird. Der Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ist die Zahl der Überstunden sehr hoch, können Jugendliche sich auch an ihre Kammer wenden. Verweigert der Betrieb einen Ausgleich, hilft nur eine rechtliche Klärung. ✗ Darf der Betrieb meine Urlaubsplanung einschränken? Ja, und zwar wegen betrieblicher Belange. In der Gastronomie muss die Belegschaft auch an Feiertagen ran, wenn das Restaurant geöffnet ist. Verhängt der Betrieb wegen erhöhten Auftragsaufkommens eine Urlaubssperre, gilt diese ebenfalls für Azubis. Auch zum Jahreswechsel gibt es keine Ausreden: In den meisten Branchen ist Silvester kein oder höchstens ein halber Feiertag. Grundsätzliche Regelungen wie der gesetzliche Mindesturlaub gelten aber natürlich auch für Azubis. So bekommst Du, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt bist, mindestens 30 Werktage frei. Wenn Du 16 Jahre alt bist mindestens 27, und mit 17 Jahren 25. Für Azubis ab 18 Jahren gilt das Bundesurlaubsgesetz: Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens 20 Tage Urlaub bekommen. Die IHK prüft im Vorfeld den Vertrag und die Urlaubsregelungen. Wichtig ist, dass Du Deinen Urlaub so früh wie möglich anmeldest. Sonderregelungen wie die Mitnahme von Urlaubstagen ins nächste Jahr müssen mit dem Betrieb geklärt und schriftlich festgehalten werden. ✗ Schutz- und Arbeitskleidung Es gibt unterschiedliche, auch rechtliche Gründe, warum Dein Ausbildungsbetrieb Dir Kleidung stellt. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Schutzbekleidung und normaler Arbeitskleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild. Im Handwerk, der Industrie oder im medizinischen Bereich wird Schutzkleidung eingesetzt. Vom Helm über Schutzbrille bis hin zu speziellen Schutzanzügen – all das dient Deiner Sicherheit. Viele verschiedene Gesetze enthalten Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften. Für das Arbeitsverhältnis gilt insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, muss er Dir Schutzkleidung bei bestimmten Tätigkeiten kostenlos zur Verfügung stellen. Die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben wird von den Berufsgenossenschaften oder Gewerbeämtern kontrolliert. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Dich auch einweisen, wie und wann die Schutzkleidung einzusetzen ist. Außerdem muss er die Reinigung und Instandsetzung der Kleider übernehmen. Im Gegenzug bist Du verpflichtet, die Schutzkleidung zu tragen und bestimmungsgemäß zu verwenden. Besteht keine gesetzliche Verpflichtung, kann Dein Arbeitgeber mit Dir eine Vereinbarung über die Arbeitskleidung treffen. In der Vereinbarung steht, wann Du die Arbeitskleidung während der Arbeitszeit zu tragen Und alle so: „Yeeaah!“ © Robert Kneschke – Fotolia.com


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