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Bafög für Schüler Nur eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung wird unterstützt. Schulische Ausbildungen, wie beispielsweise die zum Physiotherapeuten, werden nicht gefördert. Auch wird nur die erste Ausbildung bezuschusst. Als Schüler kannst Du allerdings Bafög beantragen. Im Gegensatz zu Studenten musst Du dieses nicht einmal zurückzahlen. Je nachdem, welche Schule Du besuchst und ob Du noch bei Das Gehalt ist während der Lehre alles andere als üppig. Deinen Eltern wohnst, beläuft sich das Bafög auf bis zu 670 Euro. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Wohngeldzuschuss Wer bei der Ausbildungsbeihilfe leer ausgeht, hat immer noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Ein Azubi bekommt jedoch kein Wohngeld, wenn er oder sie Anspruch auf BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat. Du musst außerdem über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr zu Hause wohnen. Wohngeld ist ein „Zuschuss“ zur Miete. Berechnet wird es nach festgelegten Bedarfssätzen. Den Antrag dafür musst Du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich Deine Wohnung befindet. Unterhalt von den Eltern Deine Eltern schulden Dir Unterhalt – auch während Deiner Berufsausbildung. Foto: contrastwerkstatt/Fotolia Wenn Du zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst Du Dich an Deine Eltern wenden. Notfalls kannst Du den Unterhalt Deiner Eltern sogar vor Gericht einklagen. Das ist natürlich sehr unangenehm, aber wenn Dir keine andere Wahl bleibt, solltest Du lieber Deine Eltern auf Unterhalt verklagen, als die Ausbildung abzubrechen. Für Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung erhalten Eltern Kindergeld. Azubis, die von ihren Eltern nicht finanziell unterstützt werden und nicht mehr zu Hause wohnen, haben Anspruch darauf und können es auch von den Eltern einfordern. Denn die 184 Euro (für die ersten beiden Kinder, 190 für das drittgeborene, 215 für weitere Kinder) sind dafür gedacht, die Ausbildung der Kinder mitzufinanzieren. Fahrtkosten Die Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz sind grundsätzlich Deine Sache. Ausnahme: Wenn Du an einem Ort eingesetzt wirst, der nicht im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsort angegeben ist, zum Beispiel in einer anderen Filiale. Dann muss Dein Ausbildungsbetrieb in der Regel die Mehrkosten tragen. Gleiches gilt für Lehrgänge und Schulungen. Außerdem regeln manche Tarifverträge, dass Fahrtgeld gezahlt werden muss. Bei Azubis, die viel auf unterschiedlichen Baustellen arbeiten, regelt oft ein Tarifvertrag die Anrechnung und Bezahlung von Fahrtzeiten. Auch wenn kein Tarifvertrag Fahrtgeld vorsieht: Die Frage nach einem Fahrgeldzuschuss kann sich trotzdem lohnen! In manchen Bundesländern zahlt der Staat die Fahrtkosten für den Schulweg. Erkundige Dich im Sekretariat Deiner Berufsschule. Nebenbei jobben Wenn Du mit Deinem Geld trotz aller Hilfen nicht auskommst, bleibt Dir nur ein Nebenjob. Darüber musst Du allerdings Deinen Ausbilder informieren. Er darf ihn Dir aber nur dann verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und Deine Arbeitsleistung negativ beeinflusst oder wenn Du zum Beispiel für die Konkurrenz arbeitest. Auch die laut Gesetz maximale wöchentliche Arbeitszeit ist immer zu beachten. Das macht einen Nebenjob zwar normalerweise nicht unmöglich, schränkt ihn aber zum Teil drastisch ein. Wenn Du volljährig bist, darfst Du im Regelfall – auf 6 Tage in der Woche verteilt – maximal 48 Stunden arbeiten. Bist Du minderjährig, dann ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. Wenn Du Urlaub hast, dann bist Du zur Erholung per Gesetz verpflichtet. Während dieser Zeit sollte also auch Dein Nebenjob ruhen. Die Frage nach einem Fahrgeldzuschuss kann sich lohnen! Foto: mrcats/Fotolia Die Neuen   19


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