Berichterstattungen über Amoklauf und Terroranschläge: Presserat spricht Rügen aus, weist aber auch Beschwerden zurück. MT nicht betroffen.

Gegen die berichterstattung deutscher Zeitungen im Zusammenhang mit dem Amoklauf von München sowie den Terroranschlägen von Nizza und Würzburg gab es zahlreiche Beschwerden beim Deutschen Presserat - das MT war davon allerdings nicht betroffen. Repro: MT

Gegen die berichterstattung deutscher Zeitungen im Zusammenhang mit dem Amoklauf von München sowie den Terroranschlägen von Nizza und Würzburg gab es zahlreiche Beschwerden beim Deutschen Presserat – das MT war davon allerdings nicht betroffen. Repro: MT

Der Deutsche Presserat, das Selbstkontroll-Organ der deutschen Zeitungen, Zeitschriften und ihrer Onlineangebote,  hat auf seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen am 13. und 15. September 2016 wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex insgesamt drei öffentliche Rügen ausgesprochen. Prominente Themen waren die Berichterstattungen über den Amoklauf in München und die Terroranschläge von Würzburg, Istanbul und Nizza.

Amoklauf in München

Es lagen fünf Beschwerden über die Berichterstattung zum Amoklauf in München vor. Diese richteten sich gegen Print- und Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften und bezogen sich auf die identifizierbare Darstellung des Täters und von Opfern.

BILD AM SONNTAG erhielt eine Rüge für die Berichterstattung „Wurden sie in den Tod gelockt?“ Zu sehen war eine Bildergalerie mit Porträtfotos von Opfern. Eine weitere Rüge erhielt BILD Online für den Beitrag „Das sind die Opfer des Amoklaufs“, der ebenfalls Opferbilder enthielt. Der Ausschuss kritisierte, dass beide Veröffentlichungen Fotos zeigten, die ohne Einwilligung der Hinterbliebenen veröffentlicht worden waren. Einige Opfer waren minderjährig. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Richtlinie 8.2. des Kodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist. Die Hinterbliebenen der Verstorbenen sollten nicht unvermittelt mit Fotos ihrer toten Angehörigen konfrontiert werden. „Nicht alles, was in sozialen Netzwerken verfügbar ist, darf auch ohne Einschränkung veröffentlicht werden. Die eigene Darstellung, z. B. in einem Facebook-Profil, bedeutet nicht zwingend eine Medienöffentlichkeit“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses 2, Katrin Saft.

Als zulässig hingegen bewertete der Ausschuss die Darstellung des Täters mit Name und Foto. Die Tat in München hatte ein großes öffentliches Interesse ausgelöst und Fragen nach dem Motiv und nach den Hintergründen der Tat aufgeworfen. Das öffentliche Interesse am Täter ist höher zu bewerten als der Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex, die Darstellung war presseethisch akzeptabel, urteilte der Beschwerdeausschuss.

Terroranschläge Würzburg, Nizza, Istanbul

Identifizierende Angaben zum Täter waren auch der Grund für drei Beschwerden gegen die Online-Ausgaben von Zeitungen zur Berichterstattung über die Attacke in einem Regionalzug in Würzburg. Die Darstellung mit Name und Foto hielt der Ausschuss aufgrund des großen öffentlichen Interesses an der Tat und den damit verbundenen politischen Zusammenhängen für zulässig.

Gegen die Berichterstattung über den Terroranschlag am Flughafen in Istanbul lagen ebenfalls zwei Beschwerden vor. Diese richteten sich gegen die Online-Ausgaben einer Zeitschrift und einer Zeitung. Presseethisch zulässig waren aus Sicht des Ausschusses Fotos, die die dramatische Gesamtszenerie am Flughafen zeigten – zu sehen waren auch Leichen aus der Distanz. Diese Bilder dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung, urteilte der Ausschuss. Missbilligt wurde jedoch die Online-Ausgabe einer Zeitung, weil sie zwei Aufnahmen zeigte, auf denen verletzte Kinder identifizierbar und in Nahaufnahme zu sehen waren. Diese Fotos missachten den Opferschutz.

Berichterstattungen über die LKW-Attacke an der Promenade in Nizza beschäftigten den Ausschuss ebenfalls. Diskutiert wurde die Beschwerde gegen ein Foto in einer Tageszeitung, das Leichen auf dem Asphalt zeigte, fotografiert aus der Distanz. Die Grenze zur Sensationsberichterstattung wird nicht überschritten, urteilte der Ausschuss. Das Foto dokumentiert die schrecklichen Folgen der Attacke. Auch ein Augenzeugen-Video mit Szenen des Angriffs hielt der Ausschuss für noch akzeptabel. Es handelt sich zwar um schockierende Eindrücke, Menschen werden jedoch nicht zum Objekt herabgewürdigt oder Persönlichkeitsrechte verletzt, so der Ausschuss. Das Video erschien in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung.

Video zeigt Messerattacke – Darstellung unangemessen sensationell

Für die Veröffentlichung eines Videos einer Messer-Attacke in einem Dortmunder Kaufhaus erteilte der Beschwerdeausschuss BILD Online eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Der Beitrag unter der Überschrift „Brutale Messerattacke auf Video aufgenommen“ zeigt den Handymitschnitt eines Passanten, auf dem das Opfer zu sehen ist, wie es mit einem Messer im Rücken blutend auf dem Boden liegt. Diese Passage wurde sogar mehrfach wiederholt. Im Hintergrund sind die Schreie einer Frau zu hören. Die Berichterstattung hält der Beschwerdeausschuss für eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt. 

Quelle: Presserat

4 thoughts on “Berichterstattungen über Amoklauf und Terroranschläge: Presserat spricht Rügen aus, weist aber auch Beschwerden zurück. MT nicht betroffen.

  1. Burkhard Brauns

    Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Nizza, bei dem durch einen islamistischen Mörder unter Zuhilfenahme eines Lastwagens viele Menschen bestialisch getötet wurden, schreiben Sie (Zitat): ” Auch ein Augenzeugen-Video mit Szenen des Unfallhergangs hielt der Ausschuss für noch akzeptabel. ”
    Unfall? Ist da jemandem die Maus weggerutscht oder liegt hier schlicht ein Fehler vor ?

  2. Christoph Pepper

    Da hat AfD-Sprecher Brauns zweifellos Recht, auch wenn in beiden Sätzen unmittelbar vorher jeweils eindeutig und uninterpretierbar das Wort “Attacke” benutzt wurde. Da ist dem Presserat, den wir hier zitieren (siehe Autorenzeile am Ende) ein Fehler unterlaufen. Wir haben das korrigiert. Geschmacklos ist allerdings der bemühte “Maus abgerutscht” Witz, mit dem Herr Brauns hier seine Parteikollegin Beatrix vom Storch offenbar nachträglich entlasten will.

  3. Burkhard Brauns

    Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Vorfälle wie der Terroranschlag verharmlosend dargestellt werden. Und , lieber Herr Pepper, ich bin mitnichten ” Sprecher” der AFD. Die Aussagen Frau von Storchs damals fand ich vielleicht ebenso daneben wie Sie. Sparen Sie sich doch einfach solche schwachen Auftritte mit Leserbeschimpfungen.

  4. Olaf Marin

    Zitat: “Sachkundige Bürger in Ausschüssen sollen Erika Rudolpf, Dr Radbod Rudolpf und Burkhard Brauns werden, der auch gleichzeit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen wird.”
    Sehr geehrter Herr Brauns,
    eine Leserbeschimpfung kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen, Herr Pepper hat lediglich die Verlautbarung ihrer Partei für bare Münze genommen. Wobei ich zugebe, dass ich mich deutlich besser fühlen würde, wenn die Äußerungen ihrer in Land und Bund verantwortlichen gerade NICHT dafür genommen werden könnten…ich befürchte allerdings, sie sind genau so gemeint…….

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