“Beitrag hätte so nicht veröffentlicht werden dürfen”

Berechtigte Leser-Kritik: Über eine Selbsttötung wurde hier unangemessen und entgegen den eigentlich geltenden Regeln berichtet. Repro: MT

Berechtigte Leser-Kritik: Über eine Selbsttötung wurde hier unangemessen und entgegen den eigentlich geltenden Regeln berichtet. Repro: MT

Von: Leserinname [mail@adresse.de]
Gesendet: Freitag, 19. Juni 2015 13:40
An: Redaktion Lokales
Betreff: “Vermisster Student tot aufgefunden”

Sehr geehrte Damen und Herren,

den o.g. Artikel im MT vom 19.06.2015 empfinde ich aufgrund seiner Ausführlichkeit als sehr geschmacklos und rücksichtslos den Angehörigen gegenüber! Auch das dazu abgedruckte Foto ist völlig überflüssig und unangemessen. In diesem Fall wäre mehr Empathie und weniger Information einfach seriöser gewesen!

Die von Ihnen gewählte Überschrift mit Bezug auf die Vermisstenanzeige hätte als Notiz für die Leser durchaus gereicht, alle weiteren Details gehen nur die Angehörigen an!

Mit freundlichen Grüßen

Leserinname

ANTWORT CHEFREDAKTION

Von: Christoph Pepper [chistoph.pepper@mt.de]
Gesendet: Freitag, 19. Juni 2015 17:37
An: Mailadresse Leserin
AW: “Vermisster Student tot aufgefunden”

Sehr geehrte Frau Leserinname,

vielen Dank für Ihre Mail. Kritisches Feedback zu unserer Arbeit hilft uns bei der regelmäßigen Selbstprüfung unserer redaktionellen Linie.

Die Redaktion des Mindener Tageblatts orientiert sich bei der Berichterstattung über Selbsttötungen wie bei anderen medienethischen Fragen am deutschen Pressekodex. Der besagt in Ziffer 8 („Schutz der Persönlichkeit“) unter der Richtlinie  8.7 („Selbsttötung“): „Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände.“

Wir nehmen deshalb in vielen Fällen völlig Abstand von einer Berichterstattung. Hier war sie unserer Auffassung nach prinzipiell zwar schon wegen des Umfangs des Polizeieinsatzes geboten. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit hätte der Bericht allerdings auch ohne das Foto sowie einige der genannten Details Genüge getan. Dies haben wir heute in der Redaktionskonferenz auch noch einmal einvernehmlich klargestellt – zu einer Veröffentlichung in dieser Form hätte es bei Beachtung und Abwägung der geltenden Regeln insofern nicht kommen dürfen. Wir bedauern das.

Mit freundlichen Grüßen

MINDENER TAGEBLATT / MT.de

Christoph Pepper, Chefredakteur

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