Monthly Archives: März 2016

Klarnamenpflicht für MT.de-Nutzer in öffentlichkeitswirksamen Funktionen

Von der Kommentarfunbktion auf MT.de wird häufig lebhafter Gebrauch gemacht, müberwiegend unter so genannten Nicknames. Eine neue Regel verlangt jetzt in bestimmten Fällen Klarnamenpflicht. Repro.

Von der Kommentarfunktion unter den Artikeln auf MT.de wird häufig lebhafter Gebrauch gemacht, überwiegend unter so genannten Nicknames. Eine neue Regel verlangt jetzt in bestimmten Fällen Klarnamenpflicht. Repro.

Aus gegebenem Anlass hat die Chefredaktion eine Ergänzung der Nutzungsregeln für Kommentare auf MT.de veranlasst. Ab sofort können Mandats- und Funktionsträger öffentlich wirkender Institutionen und Organisationen wie Parteien, Wirtschafts- oder sonstiger Verbände nur noch unter Klarnamen Kommentare posten. Damit soll den übrigen Nutzern die Gelegenheit gegeben werden, die Verfasser bzw. deren Stellungnahmen entsprechend einordnen zu können. Postings unter Nicknames bleiben für ansonsten nicht öffentlich wirkende MT.de-Nutzer grundsätzlich möglich, wie bisher gilt dafür allerdings eine Registrierungspflicht, die der Redaktion Namen und Anschrift der Verfasser offenlegt.

Endausscheidung von „Blende 2015“ – Preisübergabe in der Redaktion

DSC_4637 - Kopie

Tabea Stüve (17) aus Lübbecke, Lukas Mühlmeier (18) aus Minden und Monique Lorenz (18) aus Minden, Andreas Meier aus Porta Westfalica konnte leider nicht dabei sein. MT-Foto: Nadine Schwan

Mit ihren Fotos haben sie die bundesweite Jury überzeugt: Nun haben sich die Gewinner der bundesweiten Endausscheidung des Zeitungsleser-Fotowettbewerbs „Blende 2015″  ihre Gewinne in der MT-Redaktion abgeholt.

Andreas Meier aus Porta Westfalica (nicht auf den Foto) belegte mit seinem Bild aus der verlassenen Löhner Schlossküche bundesweit den 52. von 133 Plätzen. Regional kam der 44-Jährige mit seinem Foto auf Platz 3.

Ebenfalls auf die Gewinnerliste schaffte es die 17-jährige Tabea Stüve aus Lübbecke. Sie überzeugte mit ihrem Bild „Erwachsen werden”, das einen zerfetzten lila Stoffhasen und einem umgeworfenen Holzstuhl zeigt. Bundesweit belegt Tabea Stüve damit Platz 127

Neben den Hauptpreisen wurden außerdem 55 Sonderpreise vergeben. Auch hier konnte ein Mindener punkten. Der 18-jährige Lukas Mühlmeier überzeugte die Jury mit seinem Bild „Surreales Mauerwerk”, dass er in der Kategorie „Zahn der Zeit – Ästhetik des Verfalls” einreichte. Die Mindenerin Monique Lorenz gewann einen der 111 Preise, die unter den Jugendlichen verlost wurden.

Den Fotowettbewerb schrieb das MT vergangenes Jahr in Kooperation mit der Prophoto GmbH aus. Mehrere Wochen hatten die Hobby-Fotografen Zeit ihre Bilder einzusenden: einmal in der Hauptkategorie „Zahn der Zeit – Ästhetik des Verfalls” und einmal in der Jugend-Kategorie zum Thema „Auf der Straße”.

Rund 400 Einsendungen erreichten allein das MT, bundesweit waren es mehr als 82 000 Bilder aus 50 Redaktionen. In die Wertung kamen schließlich mehr als 8000 Bilder, um die 133 Preisträger und 55 Sonderpreisträger von „Blende 2015″ zu ermitteln.

Auch dieses Jahr will das Mindener Tageblatt den Fotowettbewerb “Blende 2016” wieder ausschreiben. Los geht es am 4. Juni.

MT.de-Abonnenten können jetzt kostenpflichtige Inhalte verschenken

Kostenpflichtige Artikel (Plus-Inhalte, links) auf MT.de können von Abonnenten künftig verschenkt werden. Dafür gibt es einen neuen Funktionsbutton im Atikelmenü (rechts). Repro: MT

Kostenpflichtige Artikel (Plus-Inhalte, links) auf MT.de können von Abonnenten künftig verschenkt werden. Dafür gibt es einen neuen Funktionsbutton im Atikelmenü (rechts). Repro: MT

Abonnenten des Online-Angebots MT.de können jetzt bis zu fünf ansonsten kostenpflichtige Artikel pro Monat (= 60 im Jahr) an Freunde oder Bekannte verschenken. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Funktion für das Artikelmenü enwickelt, mit der aus dem Lesemodus heraus per – je nach genutztem Gerät –  Mausklick oder Fingertipp eine E-Mail ausgelöst wird. Diese übermittelt dem Beschenkten neben einem vom Absender verfassten Text einen Link, der den kostenlosen Zugriff auf den geteilten Inhalt ermöglicht.

Das Verschicken des Verschenk-Links wird quittiert, der Beschenkte erhält anschließend eine Mail mit einem Begleittext sowie dem Link, der ihm freien Zugang eröffnet (rechts). Repro: MT

Das Verschicken des Verschenk-Links wird quittiert, der Beschenkte erhält anschließend eine Mail mit einem Begleittext sowie dem Link, der ihm freien Zugang eröffnet (rechts). Repro: MT

Dazu ist eine einmalige Registrierung notwendig, um die zeitlich unbegrenzte geräteübergreifende Nutzung zu ermöglichen. Der Beschenkte kann dann wie jeder Abonnent oder sonstige Leser kostenpflichtiger Inhalte (es sind auch Tagespässe oder Einzelkäufe von Artikeln möglich) den betreffenden Inhalt auf bis zu fünf verschiedenen Geräten aufrufen. Das Mindener Tageblatt kommt damit dem vielfach geäußerten Wunsch von Abonnenten nach, einzelne Inhalte im begrenzten Umfang auch mit Nichtabonnenten teilen zu können.  Die Funktion findet sich im Artikelmenü rechts oben in der Servicespalte neben dem Text, unmittelbar unterhalb des “Empfehlen”-Blocks und ergänzt die anderen Funktionen Kommentieren, Versenden, Drucken, Anhören und Lesezeichen setzen.