Monthly Archives: August 2015

Tagespässe auf MT.de vorübergehend nur mit Paypal: Zahlung via Handyrechnung erst wieder ab 17. September

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Tagespässe für MT.de können vorübergehend nicht per Handy-Rechnung erworben werden. Foto: dpa

Aufgrund eines Eigentümerwechsels beim Dienstanbieter Mopay und damit verbundener vertraglicher und technischer Umstellungen und Anpassungen wird es für zirka zweieinhalb Wochen Änderungen bei den Zahlungsmodalitäten für Tagespässe (24 Stunden unbeschränkte MT.de-Nutzung ab Erwerb auf bis zu fünf Geräten) geben.

Von Dienstagmorgen an steht die Option, Artikel über die Handyrechnung zu bezahlen, deshalb vorübergehend nicht zur Verfügung. Der entsprechende Button wird in dieser Zeit auf MT.de nicht mehr aktiv sein, ein Texthinweis erläutert dies. Voraussichtlich ab dem 17. September werden Tagespässe dann wieder auch über die Rechnung der jeweiligen Mobiltelefongesellschaft erworben werden können.

Wer ab Dienstag einen Tagespass kaufen möchte, wird von MT.de deshalb auf den Bezahl-Dienstleister Paypal verwiesen, der weiterhin einwandfrei funktioniert. Nach dem 17. September soll auch die Handy-Abrechnung wieder ins gewohnter Weise zur Verfügung stehen, dann mit dem neuen Dienstleister Boku. Die Anpassungen am System haben keine Konsequenzen für die Nutzer.Mopay

Neben dem Erwerb von Tagespässen können Leser von MT.de wie gewohnt ein Abo für die Nutzung des Internetauftritts abschließen. Das Abo kostet 3,30 Euro im ersten Monat, 6,60 Euro im zweiten und ab dem dritten Monat 9,90 Euro. Es ist monatlich kündbar. Vollabonnenten des Mindener Tageblatts und des ePapers können MT.de für einen Zusatzbeitrag von 2 Euro im Monat hinzu buchen. Alle Informationen zu den Abos finden Sie auf unserer Abo-Seite.

Parallel wird bei MT.de übrigens auch an einem Bezahlmodell gearbeitet, das neben dem Abonnement und dem Kauf von Tagespässen zusätzlich auch den Erwerb von Einzelartikeln ermöglicht. Diese Funktion soll nach den aktuellen Planungen ebenfalls noch im Lauf des dritten Quartals, spätestens aber zu Bgeinn des vierten Quartals 2015 zur Verfügung stehen. Mehr dazu demnächst hier im Blog.

MT-Stadtgespräch mit den Mindener Bürgermeisterkandidaten

Die Mindener Lieblingsorte der vier Bürgermeisterkandidaten (v.l.): Rathauslaube, Kaiservilla, Valentinsmühle, KTG-Mensa. MT-Fotos: Archiv

Die Mindener Lieblingsorte der vier Bürgermeisterkandidaten (v.l.): Rathauslaube, Kaiservilla, Valentinsmühle, KTG-Mensa. MT-Fotos: Archiv

Noch zwei Wochen trennen die vier Kandidaten von der Bürgermeisterwahl: Matthias Beier, Michael Jäcke, Jürgen Schnake und Ulrich Stadtmann haben sich im Wahlkampf schon zu verschiedenen Themen auf dem Podium gegenübergestanden; am Dienstag, 1. September, treffen sie im MT-Stadtgespräch erneut aufeinander. Doch bevor die Kandidaten von 17 bis etwa 18. 30 Uhr im Biergarten des Hotels Bad Minden öffentlich über Wahlkampfthemen wie Finanzen, Wirtschaft, Kultur oder Sport diskutieren, reist das Quartett schon einmal quer durch Minden.

An ihren Lieblingsorten sprechen die Kandidaten über Themen, die ihnen besonders am Herzen liegen und über die sie gemeinsam mit der MT-Lokalchefin Monika Jäger und MT-Redakteur Henning Wandel ins Gespräch kommen sollen. Die Orte sind so unterschiedlich wie die Kandidaten: Ulrich Stadtmann, der von CDU, Grünen, FDP, Piraten und BBM unterstützt wird, lädt die kleine Gruppe in die Mensa der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule ein, der parteilose Jürgen Schnake hat die Kaiservilla samt Stadtteich zu seinem Lieblingsort erklärt. SPD-Kandidat Michael Jäcke zieht es zur Weser an die Valentinsmühle in Todtenhausen und Matthias Beier von der UB-UWG schließlich möchte in der Rathauslaube mit seinen Mitbewerbern ins Gespräch kommen.

Mit den frischen Eindrücken aus dieser kleinen Städtetour stellen sich die vier Kandidaten ab 17 Uhr den Fragen der Moderatoren und des Publikums. Themen gibt es reichlich: Welche Ideen haben die Vier zur Sanierung der Stadtfinanzen? Wohin geht es in Zukunft mit der Innenstadt? Wie wird Minden attraktiv für die Wirtschaft – und wie sollen auch die Menschen für ihre Stadt begeistert werden? Weser, Regioport, Veranstaltungen und Industrieansiedlungen könnten weitere Themen sein.

Am 13. September entscheiden rund 65 000 Wahlberechtigte in Minden über ihren neuen Bürgermeister und Nachfolger von Michael Buhre. Sollte keiner der vier Bewerber eine absolute Mehrheit bekommen, folgt am 27. September eine Stichwahl. Spätestens dann steht fest, wer für die kommenden fünf Jahre maßgeblich die Geschicke der Stadt bestimmt.

Durchsuchung von “Morgenpost”-Redaktionsräumen war unzulässig

So berichtet die "Berliner Morgenpost" auf ihrer Website über das Verfassungsgerichtsurteil. Repro: MT

So berichtet die “Berliner Morgenpost” auf ihrer Website über das Verfassungsgerichtsurteil. Repro: MT

Medienorgane dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um das Aufklären von Straftaten durch Informanten geht.

Für eine solche Durchsuchung müsse es stattdessen Anhaltspunkte für eine Straftat eines Mitarbeiters des Mediums selbst geben, hieß es in zwei Beschlüssen des Gerichts, die am Freitag veröffentlicht wurden.

Die Karlsruher Richter gaben darin zwei Beschwerdeführern – dem Axel Springer Verlag und einem Reporter von dessen damaliger gemeinsamer Redaktion von “Die Welt” und “Berliner Morgenpost” – recht. Der Journalist war danach 2011 mit einem Polizeioberkommissar nach Amsterdam gereist, um über das Verschwinden zweier Kinder zu recherchieren. Der Polizist stellte, so hieß es, später eine Rechnung über mehr als 3000 Euro an die Chefredaktion mit dem Hinweis: “Wegen der Konspirativität in dieser Sache bitte ich um Barauszahlung.”

Auf diese Rechnung stießen die Behörden im Rahmen von Ermittlungen gegen den Kommissar. Im November 2012 waren die Redaktionsräume der “Berliner Morgenpost” und die Wohnung des Journalisten wegen des Verdachts der Bestechung durchsucht worden. “Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiges Grundsatzurteil für alle Journalisten”, erklärte der Chefredakteur des Blattes, Carsten Erdmann.

Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasse auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen Medien und Informanten, urteilten die Richter.

Quelle: DPA

So berichtet die “Berliner Morgenpost” auf ihrer Website über das Urteil